Minijob Kündigung Durch Arbeitgeber: Rechte & Fristen

Einleitung

Die Kündigung Minijob durch den Arbeitgeber ist ein Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Viele Minijobber sind unsicher über ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Kündigung. Dieser Artikel bietet eine umfassende Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Fristen und wichtigen Aspekte, die bei einer Kündigung im Minijob zu beachten sind. Wir werden detailliert auf die Kündigungsfristen, den Kündigungsschutz, mögliche Gründe für eine Kündigung und die korrekte Vorgehensweise eingehen. Ziel ist es, sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine klare Orientierung zu geben, um Kündigungsprozesse fair und gesetzeskonform abzuwickeln. Dabei werden wir auch auf Sonderfälle und spezifische Situationen eingehen, die im Zusammenhang mit Minijobs auftreten können. Es ist wichtig zu verstehen, dass Minijobs in vielen Aspekten den gleichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen unterliegen wie reguläre Beschäftigungsverhältnisse, jedoch gibt es auch einige Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Dieser Artikel soll Ihnen helfen, diese Besonderheiten zu erkennen und Ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

Was ist ein Minijob und welche arbeitsrechtlichen Grundlagen gelten?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der entweder die monatliche Verdienstgrenze oder die Arbeitszeit bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Aktuell (Stand: 2024) liegt die Verdienstgrenze bei 538 Euro pro Monat. Es gibt zwei Arten von Minijobs: den 538-Euro-Minijob und den kurzfristigen Minijob. Der 538-Euro-Minijob ist dadurch gekennzeichnet, dass der Arbeitnehmer regelmäßig, aber nicht mehr als 538 Euro im Monat verdient. Der kurzfristige Minijob hingegen ist zeitlich begrenzt und darf innerhalb eines Kalenderjahres eine bestimmte Anzahl von Tagen nicht überschreiten. Für beide Arten von Minijobs gelten grundsätzlich die gleichen arbeitsrechtlichen Grundlagen wie für reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Das bedeutet, dass das Arbeitsrecht, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung finden. Dies beinhaltet unter anderem Regelungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und eben auch Kündigungen. Ein Arbeitsvertrag, der auch bei Minijobs üblich ist, sollte die wichtigsten Punkte wie Arbeitsbeginn, Arbeitszeiten, Entlohnung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen enthalten. Fehlt ein schriftlicher Arbeitsvertrag, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, der sich anteilig nach der Anzahl der Arbeitstage im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung richtet. Ebenso haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn sie länger als vier Wochen im Betrieb beschäftigt sind. Es ist wichtig zu betonen, dass Minijobber nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte. Dieses Diskriminierungsverbot ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verankert und gilt auch für Minijobs. Das bedeutet, dass Minijobber beispielsweise den gleichen Stundenlohn, die gleichen Zulagen und die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten müssen wie Vollzeitbeschäftigte in vergleichbaren Positionen. Bei Verstößen gegen diese Grundsätze können Minijobber rechtliche Schritte einleiten, um ihre Rechte durchzusetzen. Im Falle einer Kündigung Minijob gelten ebenfalls spezifische Regeln, die im Folgenden detailliert erläutert werden.

Kündigungsfristen im Minijob: Was gilt?

Die Kündigungsfristen im Minijob sind ein entscheidender Faktor bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Grundsätzlich gelten für Minijobs die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für reguläre Arbeitsverhältnisse. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 622 geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitgeber beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt, wenn keine abweichende Vereinbarung im Arbeitsvertrag getroffen wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber verlängern, je länger der Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt ist. Nach einer Beschäftigungsdauer von zwei Jahren beträgt die Kündigungsfrist beispielsweise einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate zum Monatsende, nach acht Jahren drei Monate zum Monatsende und so weiter. Diese Verlängerungen der Kündigungsfristen gelten jedoch nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer bleibt es in der Regel bei der Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Im Arbeitsvertrag können jedoch auch längere Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer vereinbart werden. Es ist wichtig, den Arbeitsvertrag genau zu prüfen, um die geltenden Fristen zu kennen. Eine kürzere Kündigungsfrist als die gesetzliche kann nur in Ausnahmefällen vereinbart werden, beispielsweise während einer Probezeit. Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen, und während dieser Zeit kann eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vereinbart werden. Es ist auch möglich, im Arbeitsvertrag eine sogenannte „außerordentliche Kündigung“ zu vereinbaren, die unter bestimmten Umständen ohne Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden kann. Eine außerordentliche Kündigung ist jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Beispiele für solche Gründe können Diebstahl, Betrug oder schwere Verstöße gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten sein. Es ist ratsam, sich im Falle einer Kündigung Minijob genau über die geltenden Fristen zu informieren, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Rechte zu wahren. Eine falsche Kündigungsfrist kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung korrekt erfolgt.

Kündigungsschutz im Minijob: Habe ich Anspruch?

Der Kündigungsschutz im Minijob ist ein wichtiger Aspekt, der oft unterschätzt wird. Grundsätzlich haben auch Minijobber Anspruch auf Kündigungsschutz, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen. Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Erstens muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen, und zweitens muss der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur aus einem sozial gerechtfertigten Grund kündigen. Sozial gerechtfertigte Gründe sind personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Personenbedingte Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Eigenschaften oder Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann beispielsweise bei längerer Krankheit oder Verlust einer erforderlichen Qualifikation der Fall sein. Verhaltensbedingte Gründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, beispielsweise durch unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl. Betriebliche Gründe liegen vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen Arbeitsplätze abbauen muss. Auch wenn der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift, gibt es dennoch einen gewissen Schutz vor willkürlichen Kündigungen. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht aus sachfremden Gründen kündigen, beispielsweise aufgrund von Diskriminierung oder weil der Arbeitnehmer seine Rechte wahrnimmt. Eine Kündigung, die gegen das Maßregelungsverbot verstößt, ist unwirksam. Auch Minijobber haben Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz, der für bestimmte Personengruppen gilt, beispielsweise für Schwangere, Mütter bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder. Diese Personengruppen genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen und können nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass im Falle einer Kündigung Minijob, die unter den Kündigungsschutz fällt, der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist oder nicht. Wenn die Kündigung unwirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis fort. Es ist daher ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu prüfen und gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage zu erheben.

Gründe für eine Kündigung im Minijob durch den Arbeitgeber

Es gibt verschiedene Gründe für eine Kündigung im Minijob durch den Arbeitgeber. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen. Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen, während eine außerordentliche Kündigung fristlos und nur aus wichtigem Grund möglich ist. Wie bereits erwähnt, sind sozial gerechtfertigte Gründe für eine ordentliche Kündigung personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. Personenbedingte Gründe können beispielsweise lange Krankheit des Minijobbers sein, die dazu führt, dass er seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auch der Verlust einer notwendigen Qualifikation kann ein personenbedingter Kündigungsgrund sein. Verhaltensbedingte Gründe liegen vor, wenn der Minijobber gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt. Dies kann beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl sein. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Minijobber in der Regel zunächst abmahnen muss, bevor er eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen kann. Die Abmahnung dient dazu, dem Minijobber die Möglichkeit zu geben, sein Verhalten zu ändern und die Vertragsverletzung zu beseitigen. Betriebliche Gründe für eine Kündigung können wirtschaftliche Schwierigkeiten des Unternehmens, Umstrukturierungen oder die Schließung von Abteilungen sein. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen, bei der er berücksichtigt, welche Arbeitnehmer am wenigsten schutzbedürftig sind. Dabei werden Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung berücksichtigt. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen. Beispiele für wichtige Gründe sind Diebstahl, Betrug, schwere Beleidigungen oder Tätlichkeiten gegenüber dem Arbeitgeber oder anderen Mitarbeitern. Auch die Verletzung der Schweigepflicht oder die Annahme von Schmiergeldern können wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung sein. Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber die Gründe für die Kündigung im Kündigungsschreiben nicht angeben muss, es sei denn, der Minijobber verlangt dies ausdrücklich. Im Falle einer Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber jedoch vor Gericht die Gründe für die Kündigung darlegen und beweisen. Daher ist es ratsam, die Kündigungsgründe sorgfältig zu dokumentieren und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen. Die Kündigung Minijob sollte immer schriftlich erfolgen und dem Minijobber persönlich übergeben oder per Einschreiben zugestellt werden. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

Form und Inhalt der Kündigung: Was muss beachtet werden?

Die Form und der Inhalt der Kündigung sind entscheidend für ihre Wirksamkeit. Eine Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Das bedeutet, dass sie auf Papier verfasst und eigenhändig unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per E-Mail, SMS oder WhatsApp ist nicht wirksam. Die Schriftform ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 623 BGB) vorgeschrieben. Das Kündigungsschreiben muss klar und eindeutig formuliert sein. Es muss hervorgehen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Eine Formulierung wie „Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis fristgemäß“ oder „Hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis außerordentlich“ ist ausreichend. Es ist nicht erforderlich, die Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben anzugeben, es sei denn, der Arbeitnehmer verlangt dies ausdrücklich. Es empfiehlt sich jedoch, die Kündigungsgründe intern zu dokumentieren, um im Falle einer Kündigungsschutzklage vorbereitet zu sein. Das Kündigungsschreiben muss den Namen und die Adresse des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers enthalten. Außerdem muss das Datum des Kündigungsschreibens angegeben werden. Wichtig ist auch die Angabe des Kündigungstermins, also des Datums, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Bei einer ordentlichen Kündigung muss die Kündigungsfrist beachtet werden. Das Kündigungsschreiben muss dem Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist zugehen, damit die Kündigung wirksam wird. Es empfiehlt sich, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Alternativ kann die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versendet werden. Im Kündigungsschreiben sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass er sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden muss. Diese Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung besteht, sobald der Arbeitnehmer von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Außerdem sollte der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis informieren. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis beurteilt. Das Arbeitszeugnis sollte zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt werden. Im Falle einer Kündigung Minijob ist es besonders wichtig, alle Formalien einzuhalten, um die Wirksamkeit der Kündigung sicherzustellen. Fehler in der Form oder im Inhalt der Kündigung können dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Kündigung korrekt erfolgt.

Was tun nach der Kündigung? Tipps für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nach der Kündigung gibt es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtige Schritte zu beachten. Für den Arbeitnehmer ist es entscheidend, sich schnellstmöglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Dies muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung erfolgen, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden. Zudem sollte der Arbeitnehmer alle relevanten Unterlagen wie den Arbeitsvertrag, die Kündigung und die Gehaltsabrechnungen sorgfältig aufbewahren. Es ist ratsam, die Kündigung genau zu prüfen und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, insbesondere wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis beurteilt. Das Arbeitszeugnis sollte zeitnah nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beantragt werden. Es ist wichtig, das Arbeitszeugnis sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Korrekturen zu verlangen, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Der Arbeitnehmer sollte sich aktiv um eine neue Beschäftigung bemühen und seine Bewerbungsunterlagen aktualisieren. Es kann auch sinnvoll sein, sich über Weiterbildungsmöglichkeiten zu informieren, um die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, die Kündigung korrekt auszusprechen und alle Formalien einzuhalten. Das Kündigungsschreiben muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist zugehen. Der Arbeitgeber sollte die Kündigungsgründe sorgfältig dokumentieren, um im Falle einer Kündigungsschutzklage vorbereitet zu sein. Es ist ratsam, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis beurteilt. Der Arbeitgeber sollte sich über seine Pflichten gegenüber dem Arbeitnehmer informieren, beispielsweise hinsichtlich der Auszahlung des Gehalts, des Urlaubsanspruchs und der Sozialversicherungsbeiträge. Es ist wichtig, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ordnungsgemäß zu dokumentieren und alle erforderlichen Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt zu machen. Im Falle einer Kündigung Minijob ist es besonders wichtig, die spezifischen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen zu beachten. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um Konflikte zu vermeiden und den Kündigungsprozess fair und gesetzeskonform abzuwickeln.

Fazit

Die Kündigung Minijob durch den Arbeitgeber ist ein komplexes Thema, das viele rechtliche Aspekte umfasst. Es ist wichtig, die geltenden Kündigungsfristen, den Kündigungsschutz und die formalen Anforderungen an eine Kündigung zu kennen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten informieren, um den Kündigungsprozess fair und gesetzeskonform abzuwickeln. Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Rechte wie reguläre Arbeitnehmer, einschließlich des Anspruchs auf Kündigungsschutz, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer innerhalb der Kündigungsfrist zugehen. Im Falle einer Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber die Kündigungsgründe darlegen und beweisen. Es gibt verschiedene Gründe für eine Kündigung, darunter personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Gründe. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Nach der Kündigung gibt es sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer wichtige Schritte zu beachten. Der Arbeitnehmer sollte sich unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden und sich gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Der Arbeitgeber sollte alle Formalien einhalten und dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. Insgesamt ist es ratsam, sich im Falle einer Kündigung im Minijob rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation und ein faires Vorgehen können dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und den Kündigungsprozess für beide Seiten so angenehm wie möglich zu gestalten. Dieser Artikel hat einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Kündigung Minijob durch den Arbeitgeber gegeben und soll sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen und ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

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Valeria Schwarz

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