Lohnfortzahlung Berechnen: So Funktioniert's!

Was ist Lohnfortzahlung und warum ist sie wichtig?

Lohnfortzahlung bei Krankheit ist ein grundlegendes Recht für Arbeitnehmer in Deutschland und ein zentrales Element des Arbeitsrechts. Sie besagt, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall weiterhin ihren Lohn erhalten, ohne arbeiten zu müssen. Diese Regelung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert und schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Einbußen, die durch eine Erkrankung entstehen könnten. Lohnfortzahlung bei Krankheit sichert also die finanzielle Existenz, während man sich auf die Genesung konzentrieren kann. Die Berechtigung zur Lohnfortzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis bereits besteht und der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist. Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Diese Arbeitsunfähigkeit muss durch eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU) nachgewiesen werden. Die Lohnfortzahlung gilt grundsätzlich für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf dieser sechs Wochen springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.

Der Sinn und Zweck der Lohnfortzahlung ist vielfältig. Zum einen soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer durch Krankheit in finanzielle Not geraten. Zum anderen trägt die Lohnfortzahlung zur sozialen Sicherheit bei und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie ermöglicht es Arbeitnehmern, sich ohne finanzielle Sorgen auf ihre Genesung zu konzentrieren, was wiederum die Gesundheit der Bevölkerung und die Produktivität am Arbeitsplatz fördert. Die Berechnung der Lohnfortzahlung ist dabei entscheidend, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie die korrekte Berechnung funktioniert und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen. Daher ist es wichtig, die Grundlagen zu verstehen und die relevanten Gesetze und Regelungen zu kennen. Die detaillierte Kenntnis der Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit ist nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber von Bedeutung. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnfortzahlung korrekt zu leisten und müssen daher die entsprechenden Berechnungsgrundlagen kennen.

Die Lohnfortzahlung ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems und ein wesentlicher Schutz für Arbeitnehmer. Sie sichert das Einkommen im Krankheitsfall, fördert die Gesundheit und stärkt die soziale Gerechtigkeit.

Berechnungsgrundlage: So wird die Lohnfortzahlung ermittelt

Die Berechnung der Lohnfortzahlung basiert auf dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Durchschnitt erhält. Dieses Entgelt wird in der Regel für die letzten drei Monate vor der Arbeitsunfähigkeit ermittelt. Zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören nicht nur das Grundgehalt, sondern auch alle weiteren Entgeltbestandteile, die regelmäßig gezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise Zulagen, Zuschläge für Überstunden oder Schichtarbeit, sowie Sachbezüge wie die Nutzung eines Dienstwagens. Nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt gehören hingegen einmalige Zahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Die genaue Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit erfolgt dann auf Basis dieses Durchschnittsverdienstes. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich den gleichen Lohn erhält, den er auch erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten, die bei der Berechnung zu berücksichtigen sind.

Die Berechnung der Lohnfortzahlung erfolgt im Detail wie folgt: Zunächst wird das Bruttoarbeitsentgelt der letzten drei Monate zusammengezählt. Davon werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden in diesen drei Monaten abgezogen. Anschließend wird das Bruttoarbeitsentgelt durch die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dividiert. Dies ergibt den durchschnittlichen Stundenlohn. Dieser Stundenlohn wird dann mit der Anzahl der ausgefallenen Arbeitsstunden multipliziert. Das Ergebnis ist das Bruttoentgelt, das für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Von diesem Bruttoentgelt werden dann die gesetzlichen Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge vorgenommen. Der verbleibende Betrag ist das Nettoentgelt, das der Arbeitnehmer erhält.

Bei der Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit sind einige Sonderfälle zu beachten. So können beispielsweise unregelmäßige Arbeitszeiten oder schwankende Entgeltbestandteile die Berechnung erschweren. In diesen Fällen ist es wichtig, eine detaillierte Analyse der Entgeltabrechnungen durchzuführen und die durchschnittlichen Entgeltbestandteile zu ermitteln. Auch bei Teilzeitbeschäftigten oder Mitarbeitern mit variablen Arbeitszeiten gelten spezifische Regelungen. Hier ist es besonders wichtig, die individuellen Arbeitszeiten und Entgeltbestandteile zu berücksichtigen. Des Weiteren gibt es Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen, die bei der Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit berücksichtigt werden müssen. Zum Beispiel können tarifvertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen abweichende Regelungen zur Lohnfortzahlung vorsehen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit ein komplexes Thema ist und im Einzelfall von verschiedenen Faktoren abhängt. Arbeitnehmer sollten sich daher im Zweifelsfall von ihrem Arbeitgeber, der zuständigen Krankenkasse oder einem Rechtsanwalt beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen erhalten. Eine genaue und korrekte Berechnung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile für den Arbeitnehmer zu vermeiden und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Beschäftigten zu gewährleisten.

Welche Faktoren beeinflussen die Lohnfortzahlung?

Die Lohnfortzahlung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst, die sowohl die Höhe als auch die Dauer der Zahlung beeinflussen können. Einer der wichtigsten Faktoren ist die Art der Arbeitsunfähigkeit. Bei einer durch eine Krankheit verursachten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung. Bei einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls gelten in der Regel andere Regelungen, da hier die gesetzliche Unfallversicherung eintritt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Die Lohnfortzahlung erfolgt grundsätzlich für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit. Nach Ablauf dieser sechs Wochen springt in der Regel die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes beträgt in der Regel 70% des regelmäßigen Bruttoentgelts, maximal jedoch 90% des Nettoentgelts.

Auch die Höhe des regelmäßigen Arbeitsentgelts spielt eine entscheidende Rolle. Die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit basiert auf dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate. Je höher das Arbeitsentgelt, desto höher ist in der Regel auch die Lohnfortzahlung. Neben dem Arbeitsentgelt beeinflussen auch die vertraglichen Vereinbarungen die Lohnfortzahlung. So können beispielsweise tarifvertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen abweichende Regelungen zur Lohnfortzahlung vorsehen. Einige Tarifverträge sehen eine längere Lohnfortzahlung vor oder zahlen sogar eine höhere Vergütung im Krankheitsfall. Es ist daher wichtig, die individuellen Arbeitsverträge und Tarifverträge sorgfältig zu prüfen.

Darüber hinaus können bestimmte Umstände den Anspruch auf Lohnfortzahlung beeinflussen oder sogar zum Verlust des Anspruchs führen. Beispielsweise besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch vorsätzliches Handeln des Arbeitnehmers verursacht wurde. Auch wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet hat, beispielsweise durch übermäßigen Alkoholkonsum, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen oder gekürzt werden. In manchen Fällen kann es auch zu einer Anrechnung von Vorerkrankungszeiten kommen, wenn eine neue Erkrankung auf einer bereits bestehenden Erkrankung aufbaut.

Die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit ist also von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Arbeitnehmer sollten sich daher über die für sie geltenden Regelungen informieren und im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch nehmen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Leistungen erhalten und vor finanziellen Einbußen geschützt sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit korrekt durchzuführen und alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen. Bei Unklarheiten oder Fragen empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Krankenkasse zu suchen.

Sonderfälle und Besonderheiten bei der Berechnung

Bei der Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit gibt es eine Reihe von Sonderfällen und Besonderheiten, die berücksichtigt werden müssen. Diese Sonderfälle können die Berechnung komplizierter machen und erfordern oft eine detaillierte Kenntnis der rechtlichen Grundlagen. Ein häufiger Sonderfall sind unregelmäßige Arbeitszeiten oder schwankende Entgeltbestandteile. In diesen Fällen ist es nicht immer einfach, das regelmäßige Arbeitsentgelt zu ermitteln. Hier ist es wichtig, eine detaillierte Analyse der Entgeltabrechnungen durchzuführen und die durchschnittlichen Entgeltbestandteile zu ermitteln. Auch bei Teilzeitbeschäftigten oder Mitarbeitern mit variablen Arbeitszeiten gelten spezifische Regelungen. Hier ist es besonders wichtig, die individuellen Arbeitszeiten und Entgeltbestandteile zu berücksichtigen.

Ein weiterer Sonderfall sind Arbeitsunfälle. Bei Arbeitsunfällen tritt in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung ein und übernimmt die Entgeltfortzahlung. Die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit erfolgt dann nach den Regeln der Unfallversicherung. Auch bei Vorerkrankungen kann es zu Besonderheiten kommen. Wenn eine neue Erkrankung auf einer bereits bestehenden Erkrankung aufbaut, kann es zu einer Anrechnung von Vorerkrankungszeiten kommen. Dies bedeutet, dass die Dauer der Lohnfortzahlung verkürzt werden kann. Des Weiteren gibt es Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen oder Branchen. Zum Beispiel können tarifvertragliche Vereinbarungen oder betriebliche Regelungen abweichende Regelungen zur Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit vorsehen. Diese Regelungen können beispielsweise eine längere Lohnfortzahlung oder eine höhere Vergütung im Krankheitsfall beinhalten.

Auch bei kurzfristigen Beschäftigungen oder in der Probezeit gibt es Besonderheiten. In der Probezeit gilt in der Regel eine kürzere Frist für die Lohnfortzahlung. Bei kurzfristigen Beschäftigungen kann es sein, dass gar keine Lohnfortzahlung erfolgt, sondern direkt Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt wird. Es ist daher wichtig, die individuellen vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen sorgfältig zu prüfen. Zudem sind die steuerlichen Aspekte bei der Lohnfortzahlung zu berücksichtigen. Die Lohnfortzahlung ist grundsätzlich steuerpflichtig, wird aber in der Regel im Rahmen der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Es ist daher wichtig, die Lohnabrechnung sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass die steuerlichen Abzüge korrekt vorgenommen wurden. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten sich Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber, die zuständige Krankenkasse oder einen Steuerberater wenden.

Wie man die Lohnfortzahlung richtig beantragt

Die korrekte Beantragung der Lohnfortzahlung ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer ihre Leistungen erhalten. Der erste Schritt ist die unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber. Dies sollte in der Regel am ersten Tag der Erkrankung erfolgen, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, sich auf die Abwesenheit des Arbeitnehmers einzustellen. Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit kann telefonisch, per E-Mail oder in anderer schriftlicher Form erfolgen. Wichtig ist, dass die Meldung so schnell wie möglich erfolgt.

Der zweite Schritt ist die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese Bescheinigung, auch bekannt als „gelber Schein“, wird vom Arzt ausgestellt und bestätigt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers. Die AU muss in der Regel dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Erkrankung vorgelegt werden. In manchen Fällen kann der Arbeitgeber eine frühere Vorlage verlangen. Die AU ist ein wichtiges Dokument, da sie die Grundlage für die Lohnfortzahlung bildet. Ohne eine gültige AU hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Neben der Meldung der Arbeitsunfähigkeit und der Vorlage der AU ist es wichtig, dem Arbeitgeber alle relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören beispielsweise Informationen über die Art der Erkrankung, die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und gegebenenfalls die Kontaktdaten des behandelnden Arztes. Der Arbeitgeber benötigt diese Informationen, um die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit vornehmen zu können und gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten, wie beispielsweise die Meldung an die Krankenkasse.

Es ist wichtig, die Fristen für die Meldung der Arbeitsunfähigkeit und die Vorlage der AU einzuhalten. Werden die Fristen versäumt, kann dies dazu führen, dass der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt oder zumindest gekürzt wird. Arbeitnehmer sollten sich daher über die geltenden Fristen informieren und diese unbedingt einhalten. Zudem ist es ratsam, alle relevanten Dokumente, wie die AU und die Meldung der Arbeitsunfähigkeit, sorgfältig aufzubewahren. Diese Dokumente können im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten als Nachweis dienen. Im Falle von Fragen oder Problemen bei der Beantragung der Lohnfortzahlung sollten sich Arbeitnehmer an ihren Arbeitgeber, die zuständige Krankenkasse oder einen Rechtsanwalt wenden. Diese können bei der Klärung von Unklarheiten helfen und die notwendige Unterstützung anbieten. Eine korrekte und rechtzeitige Beantragung der Lohnfortzahlung ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen.

Fazit: Wichtige Aspekte zur Lohnfortzahlung

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist ein essenzielles Element des deutschen Arbeitsrechts, das Arbeitnehmer im Krankheitsfall finanziell absichert. Dieser Artikel hat die wichtigsten Aspekte rund um die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit beleuchtet, von der Berechnungsgrundlage über die relevanten Faktoren bis hin zur korrekten Beantragung. Ein zentraler Punkt ist die Berechnung der Lohnfortzahlung, die auf dem regelmäßigen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate basiert. Es ist wichtig, alle Entgeltbestandteile zu berücksichtigen, wobei jedoch einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld nicht in die Berechnung einfließen. Die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit erfolgt dann unter Berücksichtigung von Arbeitszeiten und spezifischen Faktoren, wobei Sonderfälle wie unregelmäßige Arbeitszeiten oder Arbeitsunfälle gesondert betrachtet werden müssen.

Verschiedene Faktoren beeinflussen die Lohnfortzahlung, darunter die Art der Arbeitsunfähigkeit, die Dauer der Erkrankung und die vertraglichen Vereinbarungen. Die Berechnung Lohnfortzahlung bei Krankheit wird ebenfalls von tarifvertraglichen Regelungen oder betrieblichen Vereinbarungen beeinflusst, was zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Vertragsbedingungen genau zu kennen. Ebenso ist die korrekte Beantragung der Lohnfortzahlung von entscheidender Bedeutung. Dazu gehört die rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitgeber und die Vorlage einer gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch bekannt als

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Valeria Schwarz

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