Krankheitstage In Der Ausbildung: Was Ist Erlaubt?

Die Ausbildung ist ein wichtiger Schritt ins Berufsleben, und es ist entscheidend, die Regeln und Vorschriften zu kennen, die während dieser Zeit gelten. Ein häufiges Anliegen von Auszubildenden betrifft die Anzahl der Krankheitstage, die sie nehmen dürfen. In diesem umfassenden Leitfaden werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Auswirkungen von Krankheitstagen, die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern sowie Tipps zum Umgang mit Krankheit während der Ausbildung untersuchen. Ziel ist es, Auszubildenden ein klares Verständnis ihrer Rechte zu vermitteln und gleichzeitig Ausbildern zu helfen, ein unterstützendes Umfeld zu schaffen. Wir werden uns auch mit häufigen Missverständnissen befassen und praktische Ratschläge geben, wie man mit Krankheitstagen während der Ausbildung umgehen kann, um sicherzustellen, dass sowohl Auszubildende als auch Ausbilder gut informiert und vorbereitet sind.

Gesetzliche Grundlagen für Krankheitstage in der Ausbildung

Die gesetzlichen Grundlagen für Krankheitstage in der Ausbildung sind im Wesentlichen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Diese Gesetze bilden den Rahmen für die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern im Krankheitsfall. Das Berufsbildungsgesetz regelt die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung, einschließlich der Pflichten des Ausbilders zur Gewährleistung der Ausbildung und der Pflichten des Auszubildenden zur aktiven Teilnahme. Das Entgeltfortzahlungsgesetz hingegen regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es bestimmt, dass Auszubildende im Krankheitsfall Anspruch auf Fortzahlung ihrer Ausbildungsvergütung haben, und zwar für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Dies ist ein wesentlicher Schutz für Auszubildende, da sie sich keine finanziellen Sorgen machen müssen, wenn sie krankheitsbedingt ausfallen. Es ist wichtig zu beachten, dass diese gesetzlichen Bestimmungen Mindeststandards darstellen. In manchen Fällen können Tarifverträge oder individuelle Ausbildungsverträge günstigere Regelungen für Auszubildende vorsehen. Es ist daher ratsam, den eigenen Ausbildungsvertrag und gegebenenfalls den geltenden Tarifvertrag sorgfältig zu prüfen, um die spezifischen Rechte und Pflichten im Krankheitsfall genau zu kennen. Die Kenntnis dieser rechtlichen Grundlagen ist für Auszubildende und Ausbilder unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Rechte der Auszubildenden gewahrt und die Pflichten des Ausbilders erfüllt werden. Dazu gehört auch das Verständnis der Melde- und Nachweispflichten im Krankheitsfall, die im nächsten Abschnitt näher erläutert werden.

Melde- und Nachweispflichten im Krankheitsfall

Im Falle einer Erkrankung während der Ausbildung gibt es bestimmte Melde- und Nachweispflichten, die sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbilder von Bedeutung sind. Diese Pflichten dienen dazu, den Ausbildungsbetrieb über die Abwesenheit zu informieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Zunächst muss der Auszubildende den Ausbildungsbetrieb unverzüglich über seine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies sollte in der Regel telefonisch oder per E-Mail geschehen, um sicherzustellen, dass der Ausbilder so schnell wie möglich Bescheid weiß. Die unverzügliche Meldung ist wichtig, damit der Betrieb die Arbeitsabläufe entsprechend planen und organisieren kann. Zusätzlich zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit muss der Auszubildende in der Regel ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigung, auch ärztliches Attest genannt, dient als Nachweis der Erkrankung und der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Ausbildungsbetrieb im Einzelfall auch die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen kann. Dies kann beispielsweise in Fällen häufiger oder wiederholter Krankmeldungen der Fall sein. Der Auszubildende sollte sich daher über die betrieblichen Regelungen informieren und diese beachten. Versäumt der Auszubildende die fristgerechte Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, kann dies im schlimmsten Fall zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen. Auf der anderen Seite hat der Ausbilder die Pflicht, die Meldung der Arbeitsunfähigkeit zu dokumentieren und die ärztliche Bescheinigung aufzubewahren. Dies dient als Nachweis für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Eine transparente und korrekte Dokumentation ist sowohl im Interesse des Auszubildenden als auch des Ausbilders.

Auswirkungen von Krankheitstagen auf die Ausbildungszeit

Die Auswirkungen von Krankheitstagen auf die Ausbildungszeit sind ein wichtiger Aspekt, der sowohl von Auszubildenden als auch von Ausbildern berücksichtigt werden muss. Grundsätzlich gilt, dass Fehlzeiten aufgrund von Krankheit die reguläre Ausbildungszeit verlängern können. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Fehlzeiten einen erheblichen Umfang erreichen und die Erreichung des Ausbildungsziels gefährden. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) sieht vor, dass die Ausbildungszeit verlängert werden kann, wenn das Ausbildungsziel aufgrund von Fehlzeiten nicht erreicht werden kann. Die Entscheidung über eine Verlängerung der Ausbildungszeit liegt in der Regel bei der zuständigen Kammer (z.B. Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer). Diese prüft den Einzelfall und berücksichtigt dabei die Art und den Umfang der Fehlzeiten sowie die bisherigen Leistungen des Auszubildenden. Es ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder Krankheitstag automatisch zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führt. Vielmehr wird eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, bei der auch die Motivation und das Engagement des Auszubildenden berücksichtigt werden. Dennoch sollten Auszubildende und Ausbilder darauf achten, dass Fehlzeiten möglichst vermieden werden, um die planmäßige Absolvierung der Ausbildung nicht zu gefährden. Um negative Auswirkungen auf die Ausbildungszeit zu minimieren, ist eine offene Kommunikation zwischen Auszubildendem und Ausbilder entscheidend. Wenn abzusehen ist, dass Fehlzeiten entstehen oder bereits entstanden sind, sollten die möglichen Konsequenzen und Handlungsoptionen gemeinsam besprochen werden. Dazu gehört auch die Klärung, ob und welche Möglichkeiten es gibt, versäumte Ausbildungsinhalte nachzuholen. In manchen Fällen können beispielsweise zusätzliche Übungsstunden oder die Teilnahme an speziellen Kursen sinnvoll sein, um Wissenslücken zu schließen.

Rechte und Pflichten von Auszubildenden bei Krankheit

Bei Krankheit haben Auszubildende sowohl Rechte als auch Pflichten, die es zu beachten gilt. Die Einhaltung dieser Rechte und Pflichten ist wichtig, um ein faires und transparentes Ausbildungsverhältnis zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Rechten des Auszubildenden bei Krankheit gehört das Recht auf Lohnfortzahlung. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Auszubildende Anspruch auf Fortzahlung ihrer Ausbildungsvergütung für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Dies gilt auch dann, wenn die Krankheit während der Probezeit auftritt. Ein weiteres wichtiges Recht ist der Schutz vor Kündigung. Während der Krankheit darf der Auszubildende grundsätzlich nicht gekündigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise wenn der Auszubildende seine Pflichten im Zusammenhang mit der Krankmeldung verletzt hat oder wenn andere schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Kündigung rechtfertigen. Neben den Rechten haben Auszubildende auch Pflichten im Krankheitsfall. Die wichtigste Pflicht ist die unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Ausbildungsbetrieb. Dies sollte so schnell wie möglich geschehen, idealerweise telefonisch oder per E-Mail. Zudem ist der Auszubildende verpflichtet, ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Wie bereits erwähnt, kann der Ausbildungsbetrieb in bestimmten Fällen auch die Vorlage einer Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Eine weitere Pflicht ist die Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, dass der Auszubildende alles Zumutbare unternehmen muss, um seine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung ärztlicher Anweisungen und die Teilnahme an geeigneten Behandlungen. Verstößt der Auszubildende gegen seine Pflichten im Krankheitsfall, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann dies sogar zu einer Abmahnung oder Kündigung führen. Daher ist es wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und einzuhalten.

Rechte und Pflichten von Ausbildern bei Krankheit eines Auszubildenden

Auch für Ausbilder gibt es im Falle einer Erkrankung eines Auszubildenden bestimmte Rechte und Pflichten. Diese sind wichtig, um sowohl die Interessen des Auszubildenden als auch die des Ausbildungsbetriebs zu wahren. Zu den wichtigsten Pflichten des Ausbilders gehört die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung im Krankheitsfall. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) muss der Ausbilder die Vergütung für die Dauer von bis zu sechs Wochen weiterzahlen, wenn der Auszubildende aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Krankheit während der Probezeit auftritt oder nicht. Eine weitere wichtige Pflicht ist die Fürsorgepflicht. Der Ausbilder hat die Pflicht, die Gesundheit und das Wohlbefinden des Auszubildenden zu schützen. Dies beinhaltet beispielsweise die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und die Schaffung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Im Falle einer Erkrankung des Auszubildenden sollte der Ausbilder Verständnis zeigen und sich nach dem Befinden des Auszubildenden erkundigen. Es ist wichtig, ein offenes Gespräch zu führen und gemeinsam zu überlegen, wie die Ausbildung trotz der Fehlzeiten fortgesetzt werden kann. Neben den Pflichten hat der Ausbilder auch Rechte im Zusammenhang mit der Erkrankung eines Auszubildenden. So hat er beispielsweise das Recht, ab dem vierten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen. Wie bereits erwähnt, kann der Ausbilder in bestimmten Fällen auch die Vorlage einer Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag fordern. Der Ausbilder hat auch das Recht, die Fehlzeiten des Auszubildenden zu dokumentieren und zu berücksichtigen. Wenn die Fehlzeiten einen erheblichen Umfang erreichen und die Erreichung des Ausbildungsziels gefährden, kann der Ausbilder bei der zuständigen Kammer eine Verlängerung der Ausbildungszeit beantragen. Es ist wichtig, dass der Ausbilder seine Rechte und Pflichten kennt und diese im Interesse eines reibungslosen Ausbildungsverlaufs wahrnimmt. Eine offene Kommunikation und ein respektvoller Umgang miteinander sind dabei von entscheidender Bedeutung.

Tipps zum Umgang mit Krankheit während der Ausbildung

Der Umgang mit Krankheit während der Ausbildung kann eine Herausforderung darstellen, sowohl für den Auszubildenden als auch für den Ausbilder. Mit den richtigen Strategien und einer offenen Kommunikation lassen sich jedoch viele Probleme vermeiden und ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf gewährleisten. Hier sind einige Tipps für Auszubildende:

  1. Unverzügliche Meldung: Informieren Sie Ihren Ausbilder so schnell wie möglich über Ihre Erkrankung. Dies gibt dem Betrieb Zeit, die Arbeitsabläufe zu planen und zu organisieren.
  2. Ärztliche Bescheinigung: Holen Sie sich rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung, falls erforderlich. Beachten Sie die betrieblichen Regelungen bezüglich der Vorlagefrist.
  3. Kommunikation: Sprechen Sie offen mit Ihrem Ausbilder über Ihre Erkrankung und deren Auswirkungen auf Ihre Ausbildung. Gemeinsam können Sie Lösungen finden, um versäumte Inhalte nachzuholen.
  4. Gesundheit: Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Eine gesunde Lebensweise mit ausreichend Schlaf, Bewegung und einer ausgewogenen Ernährung kann dazu beitragen, Krankheiten vorzubeugen.
  5. Unterstützung: Scheuen Sie sich nicht, Unterstützung zu suchen, wenn Sie sich überfordert fühlen. Dies kann sowohl im Betrieb als auch außerhalb des Betriebs geschehen, beispielsweise bei Beratungsstellen oder bei Ihrer Familie und Freunden.

Und hier sind einige Tipps für Ausbilder:

  1. Verständnis: Zeigen Sie Verständnis für die Situation des Auszubildenden. Krankheit ist unvermeidlich, und ein unterstützendes Umfeld kann die Genesung fördern.
  2. Kommunikation: Führen Sie offene Gespräche mit dem Auszubildenden über seine Erkrankung und deren Auswirkungen auf die Ausbildung.
  3. Flexibilität: Seien Sie flexibel bei der Gestaltung des Ausbildungsplans, um versäumte Inhalte nachzuholen.
  4. Unterstützung: Bieten Sie dem Auszubildenden Unterstützung an, beispielsweise durch zusätzliche Übungsstunden oder die Teilnahme an speziellen Kursen.
  5. Prävention: Fördern Sie ein gesundes Arbeitsumfeld, um Krankheiten vorzubeugen. Dazu gehören beispielsweise ergonomische Arbeitsplätze und die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen.

Indem sowohl Auszubildende als auch Ausbilder diese Tipps beherzigen, kann der Umgang mit Krankheit während der Ausbildung konstruktiv gestaltet und ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung sichergestellt werden.

Häufige Missverständnisse über Krankheitstage in der Ausbildung

Es gibt einige häufige Missverständnisse über Krankheitstage in der Ausbildung, die zu Verwirrung und Unsicherheit führen können. Es ist wichtig, diese Missverständnisse auszuräumen, um ein klares Verständnis der Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern zu gewährleisten.

Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass eine bestimmte Anzahl von Krankheitstagen in der Ausbildung erlaubt ist. In der Realität gibt es keine feste Obergrenze für die Anzahl der Krankheitstage. Vielmehr wird jeder Fall individuell betrachtet. Die Auswirkungen von Krankheitstagen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Dauer und Häufigkeit der Fehlzeiten, der Art der Erkrankung und den bisherigen Leistungen des Auszubildenden. Ein weiteres Missverständnis ist, dass Krankheitstage automatisch zu einer Verlängerung der Ausbildungszeit führen. Wie bereits erwähnt, ist dies nicht der Fall. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit wird nur dann in Betracht gezogen, wenn die Fehlzeiten einen erheblichen Umfang erreichen und die Erreichung des Ausbildungsziels gefährden. Die Entscheidung über eine Verlängerung liegt bei der zuständigen Kammer, die den Einzelfall prüft und eine Gesamtbetrachtung vornimmt. Ein weiteres Missverständnis betrifft die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Einige Auszubildende glauben, dass sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie während der Probezeit erkranken. Dies ist jedoch nicht richtig. Gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Auszubildende auch während der Probezeit Anspruch auf Fortzahlung ihrer Ausbildungsvergütung für die Dauer von bis zu sechs Wochen. Ein weiteres Missverständnis betrifft die Pflicht zur Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Einige Auszubildende glauben, dass sie erst ab dem vierten Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen müssen. Wie bereits erwähnt, kann der Ausbildungsbetrieb jedoch in bestimmten Fällen auch die Vorlage einer Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Es ist daher wichtig, sich über die betrieblichen Regelungen zu informieren und diese zu beachten. Indem diese Missverständnisse ausgeräumt werden, können Auszubildende und Ausbilder ein besseres Verständnis für die rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre jeweiligen Rechte und Pflichten entwickeln. Dies trägt zu einem fairen und transparenten Ausbildungsverhältnis bei.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, wie viele Krankheitstage in der Ausbildung erlaubt sind, nicht pauschal beantwortet werden kann. Es gibt keine feste Obergrenze, sondern jeder Fall wird individuell betrachtet. Die gesetzlichen Grundlagen für Krankheitstage in der Ausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) verankert. Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern im Krankheitsfall. Auszubildende haben das Recht auf Lohnfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen und sind grundsätzlich vor Kündigung während der Krankheit geschützt. Sie haben jedoch auch die Pflicht, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich zu melden und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ausbilder haben die Pflicht zur Lohnfortzahlung und zur Fürsorge für den Auszubildenden. Sie haben aber auch das Recht, eine ärztliche Bescheinigung zu verlangen und die Fehlzeiten zu dokumentieren. Die Auswirkungen von Krankheitstagen auf die Ausbildungszeit hängen vom Einzelfall ab. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit wird nur dann in Betracht gezogen, wenn die Fehlzeiten einen erheblichen Umfang erreichen und die Erreichung des Ausbildungsziels gefährden. Um Probleme im Zusammenhang mit Krankheitstagen zu vermeiden, ist eine offene Kommunikation zwischen Auszubildendem und Ausbilder entscheidend. Es ist wichtig, die betrieblichen Regelungen zu kennen und einzuhalten. Bei Unsicherheiten sollten sich Auszubildende und Ausbilder an die zuständige Kammer oder eine andere Beratungsstelle wenden. Indem sowohl Auszubildende als auch Ausbilder ihre Rechte und Pflichten kennen und ein respektvolles Miteinander pflegen, kann ein erfolgreicher Ausbildungsverlauf auch bei Krankheit sichergestellt werden. Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Krankheitstage in der Ausbildung zu beleuchten und Auszubildenden sowie Ausbildern eine Hilfestellung zu geben.

Photo of Valeria Schwarz

Valeria Schwarz

A journalist with more than 5 years of experience ·

A seasoned journalist with more than five years of reporting across technology, business, and culture. Experienced in conducting expert interviews, crafting long-form features, and verifying claims through primary sources and public records. Committed to clear writing, rigorous fact-checking, and transparent citations to help readers make informed decisions.