Krank In Der Ausbildung: Rechte, Pflichten & Tipps

Wie oft darf man in der Ausbildung krank sein? – Rechte, Pflichten und was du wissen musst

Wie oft darf man in der Ausbildung krank sein? Diese Frage beschäftigt viele Auszubildende, und das aus gutem Grund. Krankheit gehört zum Leben, doch in der Ausbildung wirft sie zusätzliche Fragen auf: Wie viele Fehltage sind erlaubt? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Was passiert, wenn ich zu oft krank bin? Dieser Artikel gibt dir einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Krankheit in der Ausbildung. Wir beleuchten die rechtlichen Grundlagen, erklären die wichtigsten Regelungen und geben dir praktische Tipps, wie du mit Krankheit in der Ausbildung am besten umgehst.

Krankmeldung und Attestpflicht: Was du beachten musst

Krankmeldung in der Ausbildung – ein essenzieller Punkt, der sofort nach dem Auftreten von Krankheit relevant wird. Dein Arbeitsverhältnis in der Ausbildung ist durch spezifische Regeln geschützt, und die korrekte Krankmeldung ist der erste Schritt, um deine Rechte zu wahren und Pflichten zu erfüllen. Die Pflicht zur Krankmeldung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und in deinem Ausbildungsvertrag verankert. Du musst deinem Ausbildungsbetrieb unverzüglich mitteilen, dass du krank bist und nicht zur Arbeit erscheinen kannst. In der Regel bedeutet dies, dass du am ersten Krankheitstag, möglichst noch vor Arbeitsbeginn, deinen Ausbilder oder das zuständige Personal informieren musst. Dies kann telefonisch, per E-Mail oder in manchen Fällen auch per SMS geschehen. Wichtig ist, dass du eine nachvollziehbare und zeitnahe Mitteilung machst, um deinen Ausbildungsbetrieb über deine Abwesenheit zu informieren.

Die Attestpflicht ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Zusammenhang mit Krankheit in der Ausbildung zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich gilt: Ab dem dritten Krankheitstag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von einem Arzt vorgelegt werden. Dies ist jedoch keine starre Regel. Dein Ausbildungsbetrieb kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen, wenn dies in deinem Ausbildungsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Es ist daher wichtig, dass du deinen Ausbildungsvertrag genau liest und dich über die geltenden Regelungen informierst. Im Zweifelsfall solltest du dich direkt an deinen Ausbildungsbetrieb wenden und nachfragen, ab wann ein Attest erforderlich ist. Die Attestpflicht dient nicht nur dazu, deine Krankheit zu dokumentieren, sondern auch dem Arbeitgeber die Sicherheit zu geben, dass du tatsächlich arbeitsunfähig bist. Fehlt ein Attest, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Abmahnung. Daher ist es ratsam, im Krankheitsfall immer einen Arzt aufzusuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, sobald dies von deinem Ausbildungsbetrieb verlangt wird.

Die korrekte Krankmeldung und die Einhaltung der Attestpflicht sind also von zentraler Bedeutung, um deine Rechte in der Ausbildung zu wahren und mögliche Probleme zu vermeiden. Informiere dich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in deinem Ausbildungsbetrieb und halte dich an diese, um mögliche Konflikte zu vermeiden und deine Ausbildung reibungslos fortsetzen zu können.

Fehlzeiten in der Ausbildung: Welche Konsequenzen drohen?

Fehlzeiten in der Ausbildung – ein sensibles Thema, das sowohl für Auszubildende als auch für Ausbildungsbetriebe von großer Bedeutung ist. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Fehlzeiten in der Ausbildung, insbesondere aufgrund von Krankheit, nicht generell unproblematisch sind. Dein Ausbildungsbetrieb hat ein berechtigtes Interesse daran, dass du regelmäßig an der Ausbildung teilnimmst, um die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Daher ist die Anzahl der zulässigen Fehltage begrenzt, und es können je nach Umfang der Fehlzeiten verschiedene Konsequenzen drohen.

Die Auswirkungen von Krankheitsbedingten Fehlzeiten können vielfältig sein. Zunächst einmal können deine Leistungen in der Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb darunter leiden. Verpasster Unterrichtsstoff und nicht erledigte Aufgaben können dazu führen, dass du Schwierigkeiten hast, den Lernstoff zu bewältigen und deine Prüfungen erfolgreich abzulegen. Darüber hinaus können zu viele Fehlzeiten auch Auswirkungen auf die Verlängerung deiner Ausbildungszeit haben. Wenn du aufgrund von Krankheit zu viel Unterricht oder praktische Ausbildung verpasst hast, kann es sein, dass du deine Ausbildung verlängern musst, um die fehlenden Inhalte nachzuholen. In extremen Fällen kann eine hohe Anzahl von unentschuldigten Fehltagen sogar zur Kündigung des Ausbildungsvertrags führen. Dies ist jedoch in der Regel nur dann der Fall, wenn du trotz Abmahnung und Beratung weiterhin unentschuldigt fehlst und dein Verhalten die betrieblichen Abläufe erheblich beeinträchtigt.

Konsequenzen für übermäßige Fehlzeiten sind in erster Linie abhängig von der Anzahl und dem Grund deiner Fehlzeiten. Bei entschuldigten Fehlzeiten, beispielsweise aufgrund von Krankheit mit ärztlichem Attest, sind die Auswirkungen in der Regel milder. Dein Ausbildungsbetrieb wird dich in der Regel auffordern, die verpassten Inhalte nachzuholen, möglicherweise durch zusätzliche Lernzeiten oder Nachhilfe. Bei unentschuldigten Fehlzeiten oder bei häufigen, kurzfristigen Krankmeldungen ohne triftigen Grund kann es jedoch zu ernsthaften Konsequenzen kommen. Zunächst einmal kann dir eine Abmahnung erteilt werden, in der du auf dein Fehlverhalten hingewiesen und zur Besserung aufgefordert wirst. Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegenden Verstößen kann der Ausbildungsbetrieb deinen Ausbildungsvertrag kündigen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass du dich an die geltenden Regeln hältst, dich im Krankheitsfall unverzüglich krankmeldest und gegebenenfalls ein ärztliches Attest vorlegst.

Rechte und Pflichten von Auszubildenden bei Krankheit

Rechte und Pflichten bei Krankheit in der Ausbildung bilden das Fundament für ein faires und transparentes Arbeitsverhältnis. Als Auszubildender hast du sowohl Rechte, die dich schützen, als auch Pflichten, die du erfüllen musst. Das Verständnis dieser Rechte und Pflichten ist essenziell, um deinen Ausbildungsalltag gut zu meistern und mögliche Konflikte zu vermeiden. Zu deinen Rechten gehört zunächst einmal das Recht auf eine angemessene Betreuung und Fürsorge durch deinen Ausbildungsbetrieb. Dazu gehört, dass du im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung hast. Das bedeutet, dass dein Ausbildungsbetrieb dich in der Regel für die Dauer von bis zu sechs Wochen weiterbezahlen muss, auch wenn du krankheitsbedingt nicht arbeiten kannst. Dieses Recht ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt und soll sicherstellen, dass du dich im Krankheitsfall auf deine Genesung konzentrieren kannst, ohne finanzielle Sorgen haben zu müssen.

Darüber hinaus hast du das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um deine Gesundheit zu schützen und dich vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu bewahren. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Schutzkleidung, die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbedingungen und die Schulung in sicherheitsrelevanten Fragen. Solltest du dich am Arbeitsplatz verletzen oder erkranken, hast du Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung und gegebenenfalls auf eine finanzielle Entschädigung. Sollte die Krankheit mit der Ausbildung in Verbindung stehen, ist es ratsam, die Ursache abklären zu lassen und gegebenenfalls mit dem Arzt oder der Krankenkasse zu sprechen, um eine optimale Behandlung und Unterstützung zu gewährleisten.

Deine Pflichten im Krankheitsfall beinhalten in erster Linie die unverzügliche Krankmeldung und die Vorlage eines ärztlichen Attests, wenn dies von deinem Ausbildungsbetrieb verlangt wird. Du bist verpflichtet, deinen Ausbildungsbetrieb über deine Krankheit zu informieren und dich an die geltenden Regeln zur Krankmeldung zu halten. Darüber hinaus bist du verpflichtet, dich um deine Genesung zu kümmern und alle ärztlichen Anweisungen zu befolgen. Dazu gehört beispielsweise, dass du dich ausreichend schonst, die verordneten Medikamente einnimmst und dich nicht überforderst. Du bist auch verpflichtet, deinem Ausbildungsbetrieb Auskunft über deine voraussichtliche Abwesenheitsdauer zu geben, damit dieser die Arbeitsabläufe entsprechend planen kann. Verletzungen dieser Pflichten können arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie zum Beispiel eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung. Es ist daher wichtig, dass du dich über deine Rechte und Pflichten im Krankheitsfall informierst und diese gewissenhaft erfüllst, um mögliche Probleme zu vermeiden und deine Ausbildung erfolgreich fortzusetzen.

Tipps für den Umgang mit Krankheit in der Ausbildung

Umgang mit Krankheit in der Ausbildung erfordert ein ausgewogenes Verhältnis von Verantwortung und Fürsorge. Es ist wichtig, die eigenen Bedürfnisse ernst zu nehmen und gleichzeitig die Anforderungen des Ausbildungsbetriebs zu erfüllen. Praktische Tipps helfen dir dabei, mit Krankheit in der Ausbildung effektiv umzugehen.

Erstens: Informiere dich frühzeitig über die spezifischen Regelungen in deinem Ausbildungsvertrag und im Ausbildungsbetrieb. Kläre, ab wann ein Attest erforderlich ist und wie du dich im Krankheitsfall korrekt meldest. Bewahre deinen Ausbildungsvertrag gut auf und lies ihn regelmäßig, um auf dem Laufenden zu bleiben. Zweitens: Sprich offen mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung. Wenn du dich unwohl fühlst oder gesundheitliche Probleme hast, zögere nicht, dies anzusprechen. Oftmals können im gegenseitigen Verständnis Lösungen gefunden werden, die sowohl deine Gesundheit als auch die betrieblichen Abläufe berücksichtigen. Offenheit und Ehrlichkeit sind in solchen Situationen von Vorteil. Drittens: Achte auf deine Gesundheit. Sorge für ausreichend Schlaf, eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige Bewegung. Versuche, Stress zu reduzieren, da dieser dein Immunsystem schwächen und dich anfälliger für Krankheiten machen kann. Nimm dir bewusst Auszeiten und plane Entspannungsphasen in deinem Alltag ein. Viertens: Suche ärztliche Hilfe, wenn du dich krank fühlst. Zögere nicht, einen Arzt aufzusuchen, um dich untersuchen und behandeln zu lassen. Ein frühzeitiges Erkennen und Behandeln von Krankheiten kann den Genesungsprozess beschleunigen und längere Fehlzeiten vermeiden. Fünftens: Nutze die Möglichkeiten der betrieblichen Gesundheitsförderung. Viele Unternehmen bieten gesundheitsfördernde Maßnahmen wie beispielsweise Sportkurse, Rückenschule oder Grippeschutzimpfungen an. Informiere dich über diese Angebote und nutze sie, um deine Gesundheit zu stärken und Krankheiten vorzubeugen. Durch eine aktive Auseinandersetzung mit deiner Gesundheit und die Berücksichtigung dieser Tipps kannst du besser mit Krankheit in der Ausbildung umgehen und deine Ausbildung erfolgreich fortsetzen.

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Valeria Schwarz

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