Kinderfreibetrag Für Volljährige Kinder Beantragen: Formular-Guide

Der Kinderfreibetrag ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihre Kinder auch nach deren 18. Geburtstag weiterhin finanziell unterstützen. Das Beantragen des Kinderfreibetrags kann jedoch komplex erscheinen, insbesondere wenn das Kind volljährig ist. Dieser umfassende Leitfaden erklärt detailliert, wie Sie den Kinderfreibetrag über 18 beantragen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Formulare Sie benötigen. Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und geben Ihnen wertvolle Tipps, um Fehler zu vermeiden und den Antrag erfolgreich zu stellen.

Was ist der Kinderfreibetrag und wer kann ihn beantragen?

Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, der vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird und somit die Steuerlast mindert. Er wird entweder durch den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld berücksichtigt, wobei das Finanzamt automatisch die für die Eltern günstigere Variante wählt. Der Kinderfreibetrag soll sicherstellen, dass Eltern nicht durch die finanzielle Belastung, die durch die Versorgung ihrer Kinder entsteht, benachteiligt werden. Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben grundsätzlich Eltern, die für den Unterhalt ihres Kindes aufkommen. Dies gilt auch für volljährige Kinder, solange bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Grundprinzip des Kinderfreibetrags: Der Kinderfreibetrag ist eine steuerliche Entlastung für Eltern. Er wird jährlich neu festgelegt und kann sich ändern. Für das Jahr 2023 beträgt der Kinderfreibetrag 8.952 Euro pro Kind (4.476 Euro für jeden Elternteil). Dieser Betrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch sich die Steuerlast der Eltern reduziert. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für die Eltern günstiger ist. In den meisten Fällen ist das Kindergeld für Eltern mit geringerem Einkommen vorteilhafter, während der Kinderfreibetrag bei höheren Einkommen oft die bessere Wahl ist.
  • Voraussetzungen für den Bezug: Um den Kinderfreibetrag für ein volljähriges Kind zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Kind darf das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und muss sich in einer Ausbildung befinden, studieren, einen Freiwilligendienst leisten oder arbeitslos sein. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von dieser Regelung, beispielsweise wenn das Kind aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. In solchen Fällen kann der Kinderfreibetrag auch über das 25. Lebensjahr hinaus gewährt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Kind kein zu hohes eigenes Einkommen haben darf. Die Einkommensgrenze wird jährlich neu festgelegt und sollte beachtet werden, um den Anspruch auf den Kinderfreibetrag nicht zu gefährden.
  • Unterschied zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld: Obwohl beide Leistungen der finanziellen Unterstützung von Familien dienen, gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld. Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung, die unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird. Der Kinderfreibetrag hingegen ist eine steuerliche Entlastung, die sich erst bei der jährlichen Steuererklärung bemerkbar macht. Das Finanzamt vergleicht automatisch die steuerliche Auswirkung des Kinderfreibetrags mit dem erhaltenen Kindergeld und berücksichtigt die für die Eltern günstigere Variante. In der Regel profitieren Eltern mit höheren Einkommen eher vom Kinderfreibetrag, während das Kindergeld für Familien mit geringerem Einkommen oft vorteilhafter ist. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die optimale Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Das richtige Formular finden: Anlage Kind für volljährige Kinder

Um den Kinderfreibetrag für ein volljähriges Kind zu beantragen, benötigen Sie die Anlage Kind zum Einkommensteuerformular. Diese Anlage ist speziell für die Angaben zu Kindern konzipiert und enthält alle relevanten Felder, die für die Berechnung des Kinderfreibetrags erforderlich sind. Es ist wichtig, die Anlage Kind sorgfältig und vollständig auszufüllen, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten. Insbesondere bei volljährigen Kindern sind zusätzliche Angaben erforderlich, die im Folgenden detailliert erläutert werden.

  • Die Anlage Kind im Detail: Die Anlage Kind ist ein wichtiger Bestandteil der Einkommensteuererklärung, wenn Sie Kinder haben. Sie dient dazu, dem Finanzamt alle relevanten Informationen über Ihre Kinder mitzuteilen, die für die Berechnung des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes benötigt werden. Die Anlage Kind enthält Felder für die persönlichen Daten des Kindes, wie Name, Geburtsdatum und Steueridentifikationsnummer. Darüber hinaus müssen Angaben zum Ausbildungsstatus des Kindes, zu seinen Einkünften und Bezügen sowie zu eventuellen Behinderungen gemacht werden. Es ist wichtig, alle Felder der Anlage Kind sorgfältig und vollständig auszufüllen, um eine korrekte Berechnung der Steuerlast zu gewährleisten. Bei Unklarheiten oder Fragen empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren oder die Hilfe des Finanzamtes in Anspruch zu nehmen.
  • Unterschiede zum Formular für minderjährige Kinder: Während die grundlegende Struktur der Anlage Kind für minderjährige und volljährige Kinder gleich ist, gibt es einige wichtige Unterschiede, die beachtet werden müssen. Bei minderjährigen Kindern sind in der Regel weniger Angaben erforderlich, da sie sich meist noch in der Schulausbildung befinden und keine eigenen Einkünfte haben. Bei volljährigen Kindern hingegen sind detailliertere Angaben zum Ausbildungsstatus, zu den Einkünften und Bezügen sowie zu eventuellen Freiwilligendiensten erforderlich. Es ist besonders wichtig, die Felder zur Art der Ausbildung (Studium, Berufsausbildung, etc.) und zur voraussichtlichen Dauer der Ausbildung korrekt auszufüllen. Auch die Höhe der eigenen Einkünfte des Kindes spielt eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Kinderfreibetrags. Daher sollten alle relevanten Belege und Nachweise sorgfältig zusammengestellt und der Steuererklärung beigefügt werden.
  • Wo finde ich das Formular?: Die Anlage Kind ist in der Regel online auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern oder der Finanzämter verfügbar. Sie kann entweder als PDF-Datei heruntergeladen und ausgedruckt oder direkt am Computer ausgefüllt werden. Viele Steuerprogramme bieten auch die Möglichkeit, die Anlage Kind elektronisch auszufüllen und zusammen mit der Steuererklärung online einzureichen. Dies ist oft die einfachste und schnellste Methode, um die Steuererklärung zu erledigen. Alternativ können Sie die Anlage Kind auch in Papierform bei Ihrem Finanzamt abholen oder sich per Post zusenden lassen. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Beschaffung des Formulars zu kümmern, um genügend Zeit für das Ausfüllen und die Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen zu haben.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Das Formular korrekt ausfüllen

Das korrekte Ausfüllen des Formulars für den Kinderfreibetrag ist entscheidend für eine erfolgreiche Antragstellung. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, die Anlage Kind korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Informationen anzugeben.

  • Persönliche Daten des Kindes: Der erste Abschnitt der Anlage Kind betrifft die persönlichen Daten des Kindes. Hier müssen Sie den Namen, das Geburtsdatum, die Steueridentifikationsnummer und die Wohnanschrift des Kindes angeben. Die Steueridentifikationsnummer ist eine elfstellige Nummer, die jedem Bürger in Deutschland zugeteilt wird und für steuerliche Zwecke benötigt wird. Sie finden die Steueridentifikationsnummer auf dem Einkommensteuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder einer Mitteilung des Bundeszentralamtes für Steuern. Es ist wichtig, die Steueridentifikationsnummer korrekt anzugeben, da sie zur eindeutigen Identifizierung des Kindes dient. Wenn das Kind keinen eigenen Wohnsitz hat, muss die Adresse der Eltern angegeben werden.
  • Angaben zum Ausbildungsstatus: Ein wichtiger Teil der Anlage Kind sind die Angaben zum Ausbildungsstatus des Kindes. Hier müssen Sie angeben, ob sich das Kind in einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung befindet, einen Freiwilligendienst leistet oder arbeitslos ist. Wenn sich das Kind in Ausbildung befindet, müssen Sie die Art der Ausbildung (z.B. Studium, Berufsausbildung, Schulausbildung) und die voraussichtliche Dauer der Ausbildung angeben. Auch der Name und die Anschrift der Ausbildungsstätte sind anzugeben. Wenn das Kind arbeitslos ist, müssen Sie den Zeitraum der Arbeitslosigkeit angeben und nachweisen, dass das Kind aktiv nach einer Arbeitsstelle sucht. Es ist wichtig, alle Angaben zum Ausbildungsstatus vollständig und korrekt zu machen, da sie einen entscheidenden Einfluss auf den Anspruch auf den Kinderfreibetrag haben.
  • Einkünfte und Bezüge des Kindes: Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Beantragung des Kinderfreibetrags sind die Einkünfte und Bezüge des Kindes. Hier müssen Sie alle Einkünfte angeben, die das Kind im Laufe des Kalenderjahres erzielt hat. Dazu gehören beispielsweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z.B. Lohn oder Gehalt), Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Zinsen oder Dividenden) und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es ist wichtig, alle Einkünfte des Kindes anzugeben, auch wenn sie unter der Freigrenze liegen. Die Einkommensgrenze für den Kinderfreibetrag wird jährlich neu festgelegt und sollte beachtet werden. Wenn die Einkünfte des Kindes die Einkommensgrenze überschreiten, kann der Anspruch auf den Kinderfreibetrag entfallen oder sich reduzieren. Daher ist es ratsam, alle relevanten Belege und Nachweise über die Einkünfte des Kindes sorgfältig aufzubewahren und der Steuererklärung beizufügen.

Fristen und wichtige Dokumente für den Antrag

Die Einhaltung der Fristen und die Vorlage der wichtigen Dokumente sind entscheidend für eine erfolgreiche Beantragung des Kinderfreibetrags. Versäumnisse können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die Fristen zu informieren und alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

  • Fristen für die Einreichung der Steuererklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Das bedeutet, dass die Steuererklärung für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024 beim Finanzamt eingegangen sein muss. Wenn Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein vertreten lassen, haben Sie in der Regel mehr Zeit. In diesem Fall verlängert sich die Frist bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres. Es ist jedoch ratsam, die Steuererklärung so früh wie möglich einzureichen, um eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der Steuererstattung zu gewährleisten. Wenn Sie die Frist versäumen, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben. In bestimmten Fällen kann eine Fristverlängerung beantragt werden, beispielsweise wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen verhindert sind, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen.
  • Welche Dokumente werden benötigt?: Für die Beantragung des Kinderfreibetrags werden verschiedene Dokumente benötigt. Neben der ausgefüllten Anlage Kind sind dies in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über den Ausbildungsstatus (z.B. Schulbescheinigung, Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag), Nachweise über die Einkünfte und Bezüge des Kindes (z.B. Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuerbescheid) und gegebenenfalls Nachweise über eine Behinderung des Kindes. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente in Kopie der Steuererklärung beizufügen, um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen. Originaldokumente sollten Sie jedoch aufbewahren, da das Finanzamt diese in Einzelfällen zur Prüfung anfordern kann. Wenn Sie unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, können Sie sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater informieren.
  • Was tun, wenn Unterlagen fehlen?: Wenn Ihnen für die Beantragung des Kinderfreibetrags Unterlagen fehlen, sollten Sie diese so schnell wie möglich beschaffen. In vielen Fällen können Sie fehlende Dokumente beim zuständigen Amt oder der jeweiligen Institution anfordern. Wenn Sie beispielsweise eine Schul- oder Studienbescheinigung benötigen, können Sie diese bei der Schule oder Universität beantragen. Wenn Ihnen die Lohnsteuerbescheinigung des Kindes fehlt, können Sie diese beim Arbeitgeber des Kindes anfordern. Wenn Sie die fehlenden Unterlagen nicht rechtzeitig beschaffen können, sollten Sie das Finanzamt informieren und um eine Fristverlängerung bitten. In der Regel ist das Finanzamt bereit, eine Fristverlängerung zu gewähren, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Es ist jedoch wichtig, die fehlenden Unterlagen so schnell wie möglich nachzureichen, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Häufige Fehler vermeiden: Tipps für einen erfolgreichen Antrag

Um einen erfolgreichen Antrag auf den Kinderfreibetrag zu stellen, ist es wichtig, häufige Fehler zu vermeiden. Diese Tipps helfen Ihnen, den Antrag korrekt auszufüllen und die Bearbeitung zu beschleunigen.

  • Unvollständige oder fehlerhafte Angaben: Einer der häufigsten Fehler bei der Beantragung des Kinderfreibetrags sind unvollständige oder fehlerhafte Angaben. Dies betrifft oft die persönlichen Daten des Kindes, den Ausbildungsstatus oder die Einkünfte und Bezüge. Es ist daher ratsam, alle Angaben sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie korrekt und vollständig sind. Vergleichen Sie die Angaben mit den vorliegenden Dokumenten und Nachweisen, um Fehler zu vermeiden. Wenn Sie sich unsicher sind, ob eine Angabe korrekt ist, sollten Sie sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater informieren. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags oder sogar zur Ablehnung führen.
  • Falsche Zuordnung der Kinderfreibeträge: Ein weiterer häufiger Fehler ist die falsche Zuordnung der Kinderfreibeträge. Grundsätzlich steht jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Wenn die Eltern nicht zusammenleben oder getrennt veranlagt werden, kann der Kinderfreibetrag unter bestimmten Voraussetzungen auf den anderen Elternteil übertragen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht oder nur teilweise nachkommt. Auch wenn das Kind bei einem Elternteil wohnt und der andere Elternteil nur geringe Einkünfte hat, kann eine Übertragung des Kinderfreibetrags sinnvoll sein. Es ist wichtig, die individuellen Umstände zu berücksichtigen und die Kinderfreibeträge korrekt zuzuordnen, um eine optimale steuerliche Entlastung zu erzielen. Bei Fragen zur Zuordnung der Kinderfreibeträge empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren.
  • Fehlende Nachweise und Belege: Ein weiterer häufiger Fehler ist das Fehlen von Nachweisen und Belegen. Für die Beantragung des Kinderfreibetrags sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise die Geburtsurkunde des Kindes, Nachweise über den Ausbildungsstatus und Nachweise über die Einkünfte und Bezüge des Kindes. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente in Kopie der Steuererklärung beizufügen, um eine schnelle Bearbeitung des Antrags zu ermöglichen. Originaldokumente sollten Sie jedoch aufbewahren, da das Finanzamt diese in Einzelfällen zur Prüfung anfordern kann. Wenn Sie unsicher sind, welche Nachweise und Belege benötigt werden, können Sie sich beim Finanzamt oder einem Steuerberater informieren. Fehlende Nachweise und Belege können zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags führen oder sogar zur Ablehnung.

Unterstützung und Beratung: Wo Sie Hilfe finden

Das Beantragen des Kinderfreibetrags kann komplex sein, insbesondere wenn es sich um volljährige Kinder handelt. Glücklicherweise gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Unterstützung und Beratung, die Ihnen helfen können, den Antrag erfolgreich zu stellen.

  • Das Finanzamt: Das Finanzamt ist die erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Kinderfreibetrag. Die Mitarbeiter des Finanzamtes können Ihnen Auskunft zu den Voraussetzungen, den Formularen und dem Antragsverfahren geben. Sie können auch individuelle Fragen beantworten und Ihnen bei der Ausfüllung der Formulare helfen. Viele Finanzämter bieten auch Informationsveranstaltungen und Sprechstunden an, in denen Sie sich persönlich beraten lassen können. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen, um mögliche Unklarheiten zu beseitigen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Die Kontaktdaten Ihres zuständigen Finanzamtes finden Sie auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern oder auf Ihrem letzten Steuerbescheid.
  • Steuerberater: Ein Steuerberater ist ein Experte für alle steuerlichen Fragen und kann Ihnen umfassend bei der Beantragung des Kinderfreibetrags helfen. Ein Steuerberater kann Ihre individuelle Situation analysieren, Ihnen die optimalen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen und die Steuererklärung für Sie erstellen. Er kann Ihnen auch bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen helfen und Sie bei der Kommunikation mit dem Finanzamt unterstützen. Die Kosten für die Beratung durch einen Steuerberater sind in der Regel steuerlich absetzbar. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Steuerberater benötigen, können Sie sich zunächst unverbindlich beraten lassen und ein Angebot einholen. Die Kontaktdaten von Steuerberatern in Ihrer Nähe finden Sie beispielsweise auf der Website der Steuerberaterkammer.
  • Lohnsteuerhilfevereine: Lohnsteuerhilfevereine sind eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater. Sie bieten ihren Mitgliedern Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung, insbesondere für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Lohnsteuerhilfevereine dürfen jedoch keine Beratung in allen steuerlichen Angelegenheiten anbieten. Sie sind in der Regel auf die Einkommensteuererklärung beschränkt. Die Mitgliedsbeiträge in einem Lohnsteuerhilfeverein sind in der Regel deutlich geringer als die Kosten für einen Steuerberater. Wenn Sie Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein sind, können Sie sich dort umfassend zum Kinderfreibetrag beraten lassen und Ihre Steuererklärung erstellen lassen. Die Kontaktdaten von Lohnsteuerhilfevereinen in Ihrer Nähe finden Sie im Internet oder in den Gelben Seiten.

Fazit: Kinderfreibetrag über 18 beantragen – eine lohnende Unterstützung

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Kinderfreibetrag eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Eltern darstellt, die ihre volljährigen Kinder weiterhin finanziell unterstützen. Das Beantragen des Kinderfreibetrags erfordert zwar etwas Aufwand und Sorgfalt, aber die steuerliche Entlastung kann erheblich sein. Mit diesem umfassenden Leitfaden und den bereitgestellten Informationen sind Sie bestens gerüstet, den Antrag erfolgreich zu stellen. Denken Sie daran, alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig zusammenzustellen, die Fristen einzuhalten und bei Fragen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So können Sie sicherstellen, dass Sie den Kinderfreibetrag erhalten, auf den Sie Anspruch haben, und Ihre finanzielle Situation verbessern.

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Valeria Schwarz

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