Der Wunsch, mit sofortiger Wirkung zu kündigen, kann aus verschiedenen Gründen entstehen: Unzumutbare Arbeitsbedingungen, ein unwiderstehliches Jobangebot oder persönliche Umstände, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfordern. Eine fristlose Kündigung ist jedoch ein gravierender Schritt, der wohlüberlegt sein sollte, da er sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen haben kann. In diesem Artikel beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen und die korrekte Vorgehensweise bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung. Wir gehen auf die Rechte und Pflichten beider Parteien ein, erläutern die möglichen Folgen einer unberechtigten fristlosen Kündigung und geben Ihnen wertvolle Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung. Es ist entscheidend, sich vor einer solchen Entscheidung umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen.
Die Kündigung mit sofortiger Wirkung, auch fristlose Kündigung genannt, ist eine außerordentliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die nicht an die im Arbeitsvertrag oder Gesetz festgelegten Kündigungsfristen gebunden ist. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Kündigungserklärung beim Arbeitgeber (oder Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber) endet.
Die fristlose Kündigung stellt eine Ausnahme von der Regel dar, da sie die regulären Kündigungsfristen außer Kraft setzt. Sie ist nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen zulässig, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 626 BGB) geregelt sind. Der Gesetzgeber hat diese hohen Hürden geschaffen, um die Stabilität von Arbeitsverhältnissen zu gewährleisten und Arbeitnehmer vor willkürlichen Entlassungen zu schützen. Eine solche Kündigung kann für den Betroffenen erhebliche finanzielle und persönliche Konsequenzen haben, weshalb eine sorgfältige Prüfung der Sachlage unerlässlich ist. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine fristlose Kündigung nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden kann und dass ein Gericht im Streitfall die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen wird. Dies dient dem Schutz beider Parteien vor unberechtigten oder übereilten Entscheidungen. Die genauen Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sind im Gesetz nicht abschließend definiert, sondern werden von der Rechtsprechung im Einzelfall konkretisiert. Dies macht die Materie komplex und erfordert eine individuelle Betrachtung der jeweiligen Situation. In der Praxis spielen dabei Faktoren wie die Schwere des Fehlverhaltens, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers und die Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist eine entscheidende Rolle.
Ein Arbeitnehmer kann mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der es ihm unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist fortzusetzen. Dieser wichtige Grund muss so schwerwiegend sein, dass er die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt. Die Hürden hierfür sind hoch, da das Gesetz die Stabilität von Arbeitsverhältnissen schützt. Es reicht nicht aus, wenn der Arbeitnehmer lediglich unzufrieden ist oder ein besseres Jobangebot erhalten hat. Vielmehr müssen gravierende Umstände vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele hierfür können sein:
- Schwere Vertragsverletzungen des Arbeitgebers: Dazu gehören beispielsweise ausbleibende Lohnzahlungen, систематическое Mobbing oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Auch die Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen oder die Aufforderung zu rechtswidrigen Handlungen können einen wichtigen Grund darstellen. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße handeln muss, die das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nachhaltig zerstören. Ein einmaliger Vorfall reicht in der Regel nicht aus, es sei denn, er ist von extremer Natur.
- Gesundheitliche Gefährdung: Wenn die Arbeitsbedingungen die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährden, beispielsweise durch mangelnde Sicherheitsvorkehrungen oder psychischen Druck, kann dies ebenfalls ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung sein. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall jedoch nachweisen können, dass die gesundheitliche Gefährdung tatsächlich besteht und dass sie durch die Arbeitsbedingungen verursacht wird. Es empfiehlt sich, ärztliche Atteste oder Gutachten vorzulegen, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu dokumentieren. Auch hier gilt, dass die Gefährdung erheblich sein muss, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.
- Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Unzumutbare Arbeitsbedingungen können beispielsweise durch систематическое Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung entstehen. Auch wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu unzumutbaren Überstunden zwingt oder ihm Aufgaben überträgt, die seine Fähigkeiten übersteigen, kann dies ein wichtiger Grund sein. Die Beweislast für die Unzumutbarkeit der Arbeitsbedingungen liegt beim Arbeitnehmer. Es ist daher ratsam, Vorfälle und Beschwerden zu dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise vorlegen zu können. Auch hier gilt, dass es sich um erhebliche Beeinträchtigungen handeln muss, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Arbeitnehmer vor Ausspruch der fristlosen Kündigung in der Regel dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben muss, die beanstandeten Zustände zu beseitigen (Abmahnung). Nur wenn der Arbeitgeber trotz Abmahnung keine Abhilfe schafft oder die Situation so gravierend ist, dass eine Abmahnung unzumutbar wäre, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Arbeitgeber die Vertragsverletzung nicht beheben kann oder will, oder wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien bereits so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Die Frage, ob ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, ist immer eine Frage des Einzelfalls und bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitnehmer rechtlichen Rat einholen, um die Erfolgsaussichten einer fristlosen Kündigung zu beurteilen und die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen.
Die Kündigung mit sofortiger Wirkung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Das Kündigungsschreiben muss klar und eindeutig formuliert sein und den Kündigungsgrund konkret benennen. Eine allgemeine Formulierung wie „unzumutbare Arbeitsbedingungen“ reicht nicht aus. Vielmehr müssen die konkreten Umstände, die zur Kündigung führen, detailliert beschrieben werden. Dies dient dem Arbeitgeber dazu, die Kündigung nachvollziehen zu können und sich gegebenenfalls darauf einzustellen. Die Kündigung sollte auch das Datum enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll. In der Regel ist dies der Tag, an dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht.
Die Kündigung muss dem Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugehen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht unnötig Zeit verstreichen lassen darf, nachdem er von dem wichtigen Grund erfahren hat. Nach § 626 Abs. 2 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den Tatsachen Kenntnis erlangt, die die Kündigung rechtfertigen. Wenn der Arbeitnehmer beispielsweise am Montag von einer schweren Vertragsverletzung des Arbeitgebers erfährt, muss er die Kündigung spätestens bis zum Ablauf des zweiten darauffolgenden Montags aussprechen. Andernfalls verwirkt sein Recht zur fristlosen Kündigung. Die Zwei-Wochen-Frist ist eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass nach Ablauf dieser Frist eine fristlose Kündigung nicht mehr möglich ist. Es ist daher ratsam, nach Kenntnis eines wichtigen Grundes unverzüglich zu handeln und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die Einhaltung der Frist ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung.
Es ist ratsam, die Kündigung dem Arbeitgeber persönlich zu übergeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen. Alternativ kann die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versandt werden, um den Zugang der Kündigung nachweisen zu können. Der Nachweis des Zugangs ist wichtig, da der Arbeitnehmer im Streitfall beweisen muss, dass die Kündigung dem Arbeitgeber rechtzeitig zugegangen ist. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist grundsätzlich möglich, jedoch ist hier der Nachweis des Zugangs schwieriger zu erbringen.
Nach einer fristlosen Kündigung haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bestimmte Rechte und Pflichten. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Auszahlung des bis zum Kündigungstermin verdienten Lohns oder Gehalts sowie auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Das Arbeitszeugnis muss der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Es sollte die Art und Dauer der Tätigkeit des Arbeitnehmers sowie seine Leistungen und sein Verhalten im Unternehmen beschreiben. Der Arbeitnehmer hat außerdem Anspruch auf die Herausgabe seiner Arbeitspapiere, wie beispielsweise Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber alle betrieblichen Unterlagen und Gegenstände zurückzugeben, die sich in seinem Besitz befinden. Dazu gehören beispielsweise Schlüssel, Computer, Firmenwagen und Kundendaten. Er darf keine vertraulichen Informationen des Unternehmens weitergeben oder für eigene Zwecke nutzen.
Der Arbeitgeber hat das Recht, die Gründe für die fristlose Kündigung zu überprüfen und gegebenenfalls gerichtlich anzufechten. Wenn die Kündigung unberechtigt war, kann der Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gehören beispielsweise der entgangene Lohn oder Gehalt bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sowie die Kosten für die Rechtsberatung und den Rechtsstreit. Der Arbeitgeber kann auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die Tätigkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist wieder aufnimmt.
Wenn die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ausgesprochen wurde, hat der Arbeitnehmer unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Umständen des Falles und den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches. In der Regel wird das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit gesperrt, wenn der Arbeitnehmer durch sein Verhalten die Kündigung selbst verschuldet hat. Es ist daher ratsam, sich nach einer fristlosen Kündigung umgehend bei der Agentur für Arbeit zu melden und sich beraten zu lassen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich nach einer fristlosen Kündigung rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und die bestmögliche Vorgehensweise zu wählen. Ein Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen und die Interessen der Partei vor Gericht vertreten.
Eine unberechtigte fristlose Kündigung kann für beide Parteien erhebliche Folgen haben. Wenn ein Arbeitnehmer unberechtigt fristlos kündigt, kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen. Diese können beispielsweise den entgangenen Gewinn, die Kosten für die Suche nach einem neuen Mitarbeiter und die Kosten für die Einarbeitung des neuen Mitarbeiters umfassen. Der Arbeitgeber muss jedoch nachweisen, dass ihm tatsächlich ein Schaden entstanden ist und dass dieser Schaden durch die unberechtigte fristlose Kündigung verursacht wurde.
Darüber hinaus kann eine unberechtigte fristlose Kündigung für den Arbeitnehmer arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Er kann beispielsweise seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren oder eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld erhalten. Auch sein Arbeitszeugnis kann negativ beeinflusst werden, was seine Chancen auf eine neue Anstellung schmälern kann.
Wenn der Arbeitgeber unberechtigt fristlos kündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz. Dieser kann beispielsweise den entgangenen Lohn oder Gehalt bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist umfassen. Der Arbeitnehmer kann auch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unberechtigt war, kann der Arbeitgeber verpflichtet werden, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen oder ihm eine Abfindung zu zahlen.
Eine unberechtigte fristlose Kündigung kann auch Reputationsschäden für beide Parteien verursachen. Wenn der Fall öffentlich wird, kann dies das Image des Unternehmens oder des Arbeitnehmers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Kündigung auf Vorwürfen basiert, die nicht bewiesen werden können.
Es ist daher ratsam, vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Situation sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen. Eine fristlose Kündigung sollte immer nur als letztes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
Um bei einer Kündigung mit sofortiger Wirkung korrekt vorzugehen, empfiehlt es sich, folgende Checkliste zu beachten:
- Prüfen Sie die Voraussetzungen: Liegt tatsächlich ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor? Ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar?
- Dokumentieren Sie die Kündigungsgründe: Sammeln Sie Beweise für die Umstände, die zur Kündigung führen. Dies können beispielsweise E-Mails, Zeugenaussagen oder ärztliche Atteste sein.
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Versuchen Sie, die Situation mit Ihrem Arbeitgeber zu besprechen, bevor Sie die Kündigung aussprechen. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, die eine fristlose Kündigung vermeidet.
- Formulieren Sie die Kündigung schriftlich: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund konkret benennen. Achten Sie auf eine klare und eindeutige Formulierung.
- Halten Sie die Frist ein: Die Kündigung muss dem Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugehen (innerhalb von zwei Wochen).
- Sorgen Sie für den Zugangsnachweis: Lassen Sie sich den Empfang der Kündigung schriftlich bestätigen oder versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
- Klären Sie Ihre Rechte und Pflichten: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten nach der Kündigung, beispielsweise bezüglich der Auszahlung des Lohns oder Gehalts, der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses und der Herausgabe von betrieblichen Unterlagen.
- Lassen Sie sich rechtlich beraten: Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor Ausspruch der Kündigung rechtlich beraten lassen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
- Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit: Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu klären.
Die Kündigung mit sofortiger Wirkung ist ein gravierender Schritt, der wohlüberlegt sein sollte. Sie ist nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und kann für beide Parteien erhebliche Konsequenzen haben. Es ist daher ratsam, sich vor einer solchen Entscheidung umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten ihre Rechte und Pflichten kennen und die Vorgehensweise sorgfältig planen. Eine offene Kommunikation und der Versuch, eine einvernehmliche Lösung zu finden, können oft dazu beitragen, einen Rechtsstreit zu vermeiden. Die Einhaltung der formalen Anforderungen und Fristen ist entscheidend für die Wirksamkeit der Kündigung. Im Zweifelsfall ist es immer ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Interessen bestmöglich zu schützen und negative Folgen zu vermeiden. Eine sorgfältige Vorbereitung und eine besonnene Vorgehensweise sind der Schlüssel zu einer erfolgreichen Bewältigung dieser schwierigen Situation.
Frage 1: Was ist der Unterschied zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung?
Der wesentliche Unterschied zwischen einer fristlosen und einer ordentlichen Kündigung liegt in der Kündigungsfrist. Eine ordentliche Kündigung muss unter Einhaltung der im Arbeitsvertrag oder Gesetz festgelegten Kündigungsfrist erfolgen. Das Arbeitsverhältnis endet also erst nach Ablauf dieser Frist. Eine fristlose Kündigung hingegen beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung, also mit Zugang der Kündigungserklärung. Sie ist nur unter Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht. Die ordentliche Kündigung ist die Regel, während die fristlose Kündigung die Ausnahme darstellt. Die Kündigungsfristen bei der ordentlichen Kündigung können je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag variieren. Sie dienen dem Schutz beider Parteien, da sie dem Arbeitnehmer Zeit geben, sich nach einer neuen Arbeitsstelle umzusehen, und dem Arbeitgeber Zeit geben, einen Ersatz zu finden. Die fristlose Kündigung hingegen greift in diese Schutzmechanismen ein und setzt sie außer Kraft, weshalb sie nur in extremen Fällen gerechtfertigt ist.
Frage 2: Welche Gründe rechtfertigen eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?
Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Beispiele hierfür sind schwere Vertragsverletzungen des Arbeitgebers (z.B. ausbleibende Lohnzahlungen, Mobbing, sexuelle Belästigung), gesundheitliche Gefährdung am Arbeitsplatz oder unzumutbare Arbeitsbedingungen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Hürden für eine fristlose Kündigung hoch sind und dass der Arbeitnehmer in der Regel dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben muss, die beanstandeten Zustände zu beseitigen (Abmahnung). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu dem sonst vereinbarten Beendigungszeitpunkt unzumutbar ist. Dies bedeutet, dass eine umfassende Einzelfallprüfung erforderlich ist, bei der die Schwere der Pflichtverletzung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers und die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berücksichtigt werden.
Frage 3: Welche Folgen hat eine unberechtigte fristlose Kündigung?
Eine unberechtigte fristlose Kündigung kann erhebliche Folgen haben. Wenn ein Arbeitnehmer unberechtigt fristlos kündigt, kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen. Wenn der Arbeitgeber unberechtigt fristlos kündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz und kann gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage erheben. Darüber hinaus kann eine unberechtigte fristlose Kündigung arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, wie beispielsweise den Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld oder eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Sie kann auch Reputationsschäden für beide Parteien verursachen. Eine unberechtigte fristlose Kündigung stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar, die zu erheblichen finanziellen Belastungen und negativen Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn führen kann. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Situation sorgfältig zu prüfen und sich rechtlich beraten zu lassen.
Frage 4: Wie muss eine fristlose Kündigung formuliert sein?
Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund konkret benennen. Eine allgemeine Formulierung reicht nicht aus. Die Kündigung muss dem Arbeitgeber unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zugehen. Es ist ratsam, die Kündigung persönlich zu übergeben und sich den Empfang schriftlich bestätigen zu lassen oder die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Die Kündigungserklärung muss klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen, dass das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden soll. Sie sollte das Datum enthalten, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll, und die Unterschrift des Kündigenden. Die Begründung der Kündigung sollte so detailliert wie möglich sein, um dem Arbeitgeber die Möglichkeit zu geben, die Kündigung nachzuvollziehen und sich gegebenenfalls darauf einzustellen.
Frage 5: Kann ich gegen eine fristlose Kündigung vorgehen?
Ja, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können gegen eine fristlose Kündigung vorgehen. Wenn ein Arbeitnehmer der Meinung ist, dass die fristlose Kündigung unberechtigt ist, kann er eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Der Arbeitgeber kann eine vom Arbeitnehmer ausgesprochene fristlose Kündigung gerichtlich überprüfen lassen, wenn er der Ansicht ist, dass kein wichtiger Grund vorlag. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird das Gericht prüfen, ob die Kündigung rechtmäßig war. Es wird dabei die Kündigungsgründe, die Interessen beider Parteien und die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist berücksichtigen. Wenn das Gericht feststellt, dass die Kündigung unberechtigt war, kann es den Arbeitgeber verpflichten, den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen oder ihm eine Abfindung zu zahlen.