Fristlose Kündigung Probezeit: Rechte & Pflichten

Die Probezeit ist eine wichtige Phase im Arbeitsverhältnis, in der sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenseitig kennenlernen und entscheiden können, ob die Zusammenarbeit langfristig funktioniert. Während dieser Zeit gelten besondere Kündigungsfristen, die oft kürzer sind als nach der Probezeit. Doch was passiert, wenn es während der Probezeit zu schwerwiegenden Problemen kommt, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich machen? In diesem Artikel beleuchten wir das Thema der fristlosen Kündigung in der Probezeit umfassend und erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben und welche Fallstricke es zu beachten gilt.

Was bedeutet fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung, auch außerordentliche Kündigung genannt, beendet ein Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, in dem ihm die Kündigung zugeht, nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet ist und der Arbeitgeber keine Lohnzahlungen mehr leisten muss. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, bei der Kündigungsfristen eingehalten werden müssen, setzt eine fristlose Kündigung einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Vertragsende unzumutbar macht.

Wichtige Gründe für eine fristlose Kündigung können sowohl im Verhalten des Arbeitnehmers als auch im Verhalten des Arbeitgebers liegen. Beispiele für Arbeitnehmerverhalten, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen könnten, sind Diebstahl, Betrug, Arbeitsverweigerung, grobe Beleidigungen oder tätliche Angriffe gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten. Auf Arbeitgeberseite könnten beispielsweise ausbleibende Lohnzahlungen, sexuelle Belästigung, Diskriminierung oder die Verletzung der Fürsorgepflicht einen wichtigen Grund darstellen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass jeder Fall individuell betrachtet werden muss und die Gerichte die Anforderungen an einen wichtigen Grund sehr hoch ansetzen.

Die Anforderungen an einen wichtigen Grund sind besonders hoch, da eine fristlose Kündigung erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen haben kann. Für den Arbeitnehmer bedeutet sie den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes und damit in der Regel auch den Wegfall des Einkommens. Für den Arbeitgeber kann eine unberechtigte fristlose Kündigung teure Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich, vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Situation sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

Zusätzlich zu den materiellen Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung müssen auch bestimmte formelle Anforderungen erfüllt sein. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Kündigungsempfänger zugehen. Außerdem muss der Kündigende den Kündigungsgrund unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes mitteilen. Versäumt er dies, kann die Kündigung unwirksam sein. Die Unverzüglichkeit ist ein wichtiger Aspekt, da der Kündigende zeigen muss, dass er die Situation als so schwerwiegend einschätzt, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Längeres Zuwarten kann den Eindruck erwecken, dass der Kündigungsgrund nicht so gravierend ist, wie behauptet.

Fristlose Kündigung in der Probezeit: Besonderheiten

Die fristlose Kündigung in der Probezeit unterliegt grundsätzlich denselben Voraussetzungen wie eine fristlose Kündigung außerhalb der Probezeit. Das bedeutet, dass auch während der Probezeit ein wichtiger Grund vorliegen muss, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Allerdings ist die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes oft leichter zu erbringen, da die Erwartungen an die Zusammenarbeit in der Probezeit noch nicht so hoch sind wie in einem länger bestehenden Arbeitsverhältnis.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass während der Probezeit oft eine kürzere Kündigungsfrist gilt. Diese beträgt in der Regel zwei Wochen, kann aber auch vertraglich abbedungen werden. Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis jedoch, wie der Name schon sagt, sofort, unabhängig von der vereinbarten Kündigungsfrist. Dies bedeutet, dass auch während der Probezeit eine fristlose Kündigung möglich ist, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die kürzere Kündigungsfrist in der Probezeit erleichtert es Arbeitgebern, sich von Mitarbeitern zu trennen, die sich als ungeeignet erweisen. Dies dient dem Zweck der Probezeit, nämlich die Möglichkeit zu haben, die Eignung des Arbeitnehmers für die Stelle zu überprüfen. Allerdings dürfen Arbeitgeber die Probezeit nicht missbrauchen, um sich willkürlich von Mitarbeitern zu trennen. Auch während der Probezeit muss ein sachlicher Grund für die Kündigung vorliegen. Eine fristlose Kündigung setzt jedoch einen noch gravierenderen Grund voraus als eine ordentliche Kündigung in der Probezeit.

Es ist wichtig zu beachten, dass auch während der Probezeit das Kündigungsschutzgesetz unter bestimmten Voraussetzungen Anwendung finden kann. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer schwanger ist, sich in Elternzeit befindet oder schwerbehindert ist. In diesen Fällen ist eine fristlose Kündigung nur in absoluten Ausnahmefällen möglich und bedarf oft der Zustimmung einer Behörde. Arbeitgeber sollten sich daher vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung in der Probezeit genau über die rechtliche Situation informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

Gründe für eine fristlose Kündigung in der Probezeit

Wie bereits erwähnt, muss für eine fristlose Kündigung in der Probezeit ein wichtiger Grund vorliegen. Die Gründe können vielfältig sein und sowohl im Verhalten des Arbeitnehmers als auch im Verhalten des Arbeitgebers liegen. Im Folgenden werden einige typische Beispiele für Gründe für eine fristlose Kündigung aufgeführt, wobei zu beachten ist, dass jeder Fall individuell zu beurteilen ist.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber können sein:

  • Diebstahl oder Betrug: Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit Diebstähle begeht oder den Arbeitgeber betrügt, ist dies in der Regel ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um erhebliche Vermögensschäden handelt oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.
  • Arbeitsverweigerung: Wenn der Arbeitnehmer sich beharrlich weigert, seine vertraglich vereinbarten Arbeitsleistungen zu erbringen, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Arbeitsverweigerung erhebliche Auswirkungen auf den Betriebsablauf hat.
  • Grobe Beleidigungen oder tätliche Angriffe: Wenn der Arbeitnehmer Kollegen oder Vorgesetzte grob beleidigt oder tätlich angreift, ist dies in der Regel ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Solche Verhaltensweisen stellen eine erhebliche Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme dar und können das Betriebsklima nachhaltig stören.
  • Verstoß gegen Wettbewerbsverbote: Wenn der Arbeitnehmer während der Probezeit gegen ein vereinbartes Wettbewerbsverbot verstößt, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verstoß dem Arbeitgeber einen erheblichen Schaden zufügt.
  • Falsche Angaben im Bewerbungsgespräch: Wenn der Arbeitnehmer im Bewerbungsgespräch falsche Angaben gemacht hat, die für die Einstellung von Bedeutung waren, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer dadurch eine Stelle erhalten hat, die er aufgrund seiner tatsächlichen Qualifikation nicht hätte bekommen dürfen.

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer können sein:

  • Ausbleibende Lohnzahlungen: Wenn der Arbeitgeber die Lohnzahlungen nicht oder nur unregelmäßig leistet, ist dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer ist auf seinen Lohn angewiesen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
  • Sexuelle Belästigung oder Diskriminierung: Wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz sexuell belästigt oder diskriminiert wird, ist dies ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor solchen Belästigungen und Diskriminierungen zu schützen.
  • Gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen: Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zumutet, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen.
  • Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz: Wenn der Arbeitgeber regelmäßig gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und dem Arbeitnehmer unzumutbare Arbeitszeiten zumutet, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
  • Mobbing: Wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemobbt wird und der Arbeitgeber keine Maßnahmen ergreift, um das Mobbing zu unterbinden, kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Gerichte die Anforderungen an einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung sehr hoch ansetzen. Nicht jeder Vorfall rechtfertigt eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Oftmals ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zunächst abmahnt und ihm Gelegenheit gibt, sein Verhalten zu ändern. Eine fristlose Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein.

Formelle Anforderungen an die fristlose Kündigung

Neben dem Vorliegen eines wichtigen Grundes müssen auch bestimmte formelle Anforderungen erfüllt sein, damit eine fristlose Kündigung wirksam ist. Diese Anforderungen dienen dem Schutz des Kündigungsempfängers und sollen sicherstellen, dass er sich gegen die Kündigung zur Wehr setzen kann.

  • Schriftform: Die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam. Das Schriftformerfordernis dient der Rechtssicherheit und ermöglicht es dem Kündigungsempfänger, die Kündigung nachzuvollziehen und zu prüfen.
  • Zugang: Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger zugehen. Das bedeutet, dass die Kündigung in den Machtbereich des Kündigungsempfängers gelangen muss, so dass er die Möglichkeit hat, von ihr Kenntnis zu nehmen. Der Zugang kann beispielsweise durch persönliche Übergabe, durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Zustellung per Einschreiben erfolgen.
  • Kündigungsgrund: Der Kündigende muss den Kündigungsgrund in der Kündigungserklärung angeben. Dies ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber ratsam, um dem Kündigungsempfänger die Möglichkeit zu geben, die Kündigung zu prüfen und sich gegebenenfalls dagegen zu wehren. Die Angabe des Kündigungsgrundes dient auch der Transparenz und Rechtsklarheit.
  • Unverzüglichkeit: Die Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Das bedeutet, dass der Kündigende nicht lange zuwarten darf, nachdem er von dem Kündigungsgrund erfahren hat. Längeres Zuwarten kann den Eindruck erwecken, dass der Kündigungsgrund nicht so gravierend ist, wie behauptet. Die Unverzüglichkeit ist ein wichtiger Aspekt, da der Kündigende zeigen muss, dass er die Situation als so schwerwiegend einschätzt, dass eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist.
  • Anhörung des Betriebsrats: Wenn im Betrieb ein Betriebsrat besteht, muss dieser vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung angehört werden. Die Anhörung des Betriebsrats ist ein wichtiger Bestandteil des Kündigungsschutzes und soll sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Werden diese formellen Anforderungen nicht erfüllt, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Der Kündigungsempfänger kann dann innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Es ist daher wichtig, dass der Kündigende sich vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung genau über die rechtlichen Anforderungen informiert und diese einhält.

Rechte und Pflichten nach einer fristlosen Kündigung

Eine fristlose Kündigung hat sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber unmittelbare Konsequenzen. Es entstehen bestimmte Rechte und Pflichten, die es zu beachten gilt.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers:

  • Pflicht zur Arbeitsleistung entfällt: Mit Zugang der fristlosen Kündigung entfällt die Pflicht des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung. Er muss nicht mehr zur Arbeit erscheinen.
  • Anspruch auf Arbeitszeugnis: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, in dem seine Leistungen und sein Verhalten im Arbeitsverhältnis bewertet werden. Das Arbeitszeugnis ist ein wichtiges Dokument für die zukünftige Jobsuche.
  • Anspruch auf restlichen Lohn: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den restlichen Lohn bis zum Zeitpunkt der Kündigung. Dazu gehören auch eventuelle Überstunden, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen.
  • Pflicht zur Herausgabe von Firmeneigentum: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Firmeneigentum wie Schlüssel, Dienstwagen, Computer oder Mobiltelefone herauszugeben.
  • Mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Wenn der Arbeitnehmer selbst eine fristlose Kündigung verursacht hat, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen. Die Sperrzeit beträgt in der Regel zwölf Wochen.
  • Recht zur Kündigungsschutzklage: Wenn der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung für unberechtigt hält, kann er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Das Arbeitsgericht prüft dann, ob die Kündigung rechtmäßig war.

Rechte und Pflichten des Arbeitgebers:

  • Pflicht zur Lohnzahlung bis zum Kündigungszeitpunkt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlen. Dazu gehören auch eventuelle Überstunden, Urlaubsansprüche und Sonderzahlungen.
  • Pflicht zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.
  • Recht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen: Wenn der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung verursacht hat, kann der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer durch Diebstahl oder Betrug einen Schaden verursacht hat.
  • Pflicht zur Information des Arbeitsamtes: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsamt über die fristlose Kündigung zu informieren.
  • Risiko einer Kündigungsschutzklage: Der Arbeitgeber riskiert, dass der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wenn er die fristlose Kündigung für unberechtigt hält. Im Falle einer Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag.

Es ist wichtig zu betonen, dass die rechtliche Situation nach einer fristlosen Kündigung oft komplex ist. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten sich daher im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und die richtigen Schritte zu unternehmen.

Fazit

Die fristlose Kündigung in der Probezeit ist ein heikles Thema, das sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen haben kann. Grundsätzlich ist eine fristlose Kündigung auch während der Probezeit möglich, setzt aber das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Die Anforderungen an einen wichtigen Grund sind hoch und jeder Fall muss individuell beurteilt werden.

Es ist wichtig, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind und die formellen Anforderungen an eine fristlose Kündigung einhalten. Im Zweifelsfall ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um Fehler zu vermeiden und die eigenen Interessen zu wahren. Eine fristlose Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Die Probezeit dient dazu, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegenseitig kennenlernen und feststellen können, ob die Zusammenarbeit langfristig funktioniert. Eine offene Kommunikation und eine konstruktive Zusammenarbeit sind daher entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis aufzubauen. Wenn es dennoch zu Problemen kommt, sollten diese offen angesprochen und im besten Fall einvernehmlich gelöst werden. Eine fristlose Kündigung sollte nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden.

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Valeria Schwarz

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