Bürgergeld Auszahlung: Termine & Fristen 2024 – Wann Kommt Das Geld?

Das Bürgergeld ist eine wichtige soziale Leistung in Deutschland, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützen soll. Viele Menschen, die auf diese Leistung angewiesen sind, fragen sich: Wann wird das Bürgergeld ausgezahlt? Dieser umfassende Leitfaden gibt Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die Auszahlungstermine, Antragsstellung und weitere relevante Aspekte des Bürgergeldes.

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld ist eine staatliche Leistung, die das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat. Es soll Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können, ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Das Bürgergeld umfasst neben dem monatlichen Regelsatz auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Darüber hinaus können bei Bedarf weitere Leistungen, wie beispielsweise für Bildung und Teilhabe, beantragt werden.

Die Hauptziele des Bürgergeldes sind:

  • Die Sicherstellung des Lebensunterhalts
  • Die Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt
  • Die Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung

Um diese Ziele zu erreichen, setzt das Bürgergeld auf eine enge Zusammenarbeit zwischen den Leistungsbeziehern und den Jobcentern. Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv an der Jobsuche beteiligen und die angebotenen Unterstützungsmaßnahmen nutzen. Nur so können Sie Ihre Chancen auf eine langfristige finanzielle Unabhängigkeit verbessern.

Auszahlungstermine für das Bürgergeld

Ein wichtiger Punkt für alle Bürgergeldempfänger ist die Frage nach den Auszahlungsterminen. Die Auszahlung des Bürgergeldes erfolgt monatlich im Voraus. Das bedeutet, dass das Geld für den jeweiligen Monat bereits am Ende des Vormonats auf Ihrem Konto eingehen sollte. Konkret bedeutet dies, dass das Bürgergeld für den Monat Juli beispielsweise bereits Ende Juni ausgezahlt wird. Die genauen Auszahlungstermine können jedoch variieren, da sie von Wochenenden und Feiertagen beeinflusst werden können. Wenn der letzte Tag des Monats ein Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, erfolgt die Auszahlung in der Regel am vorherigen Werktag.

Hier eine Übersicht über die typischen Auszahlungstermine:

  • Bürgergeld für Januar: Auszahlung Ende Dezember
  • Bürgergeld für Februar: Auszahlung Ende Januar
  • Bürgergeld für März: Auszahlung Ende Februar
  • Bürgergeld für April: Auszahlung Ende März
  • Bürgergeld für Mai: Auszahlung Ende April
  • Bürgergeld für Juni: Auszahlung Ende Mai
  • Bürgergeld für Juli: Auszahlung Ende Juni
  • Bürgergeld für August: Auszahlung Ende Juli
  • Bürgergeld für September: Auszahlung Ende August
  • Bürgergeld für Oktober: Auszahlung Ende September
  • Bürgergeld für November: Auszahlung Ende Oktober
  • Bürgergeld für Dezember: Auszahlung Ende November

Es ist ratsam, sich die genauen Termine für das laufende Jahr zu notieren, um finanzielle Engpässe zu vermeiden. Die Jobcenter informieren in der Regel auch über die genauen Auszahlungstermine auf ihren Webseiten oder durch Aushänge.

Was tun, wenn das Bürgergeld nicht pünktlich ausgezahlt wird?

Sollte das Bürgergeld einmal nicht pünktlich auf Ihrem Konto eingehen, ist es wichtig, schnell zu handeln. Der erste Schritt sollte immer ein Anruf beim zuständigen Jobcenter sein. Erklären Sie die Situation und fragen Sie nach dem Grund für die Verzögerung. Oftmals handelt es sich um ein Missverständnis oder eine technische Störung, die schnell behoben werden kann. Dokumentieren Sie das Gespräch, indem Sie sich den Namen des Ansprechpartners und das Datum des Gesprächs notieren.

Wenn das Problem nicht sofort gelöst werden kann, setzen Sie dem Jobcenter eine Frist zur Auszahlung des Geldes. Diese Frist sollte angemessen sein, in der Regel ein bis zwei Werktage. Setzen Sie die Frist schriftlich, entweder per E-Mail oder per Brief. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf. Sollte das Bürgergeld auch nach Ablauf der Frist nicht ausgezahlt sein, können Sie weitere Schritte unternehmen. Sie können beispielsweise einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen oder sich an eine Beratungsstelle wenden. Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonie oder der Sozialverband VdK bieten kostenlose Unterstützung und Beratung in solchen Fällen an. Es ist wichtig, dass Sie sich nicht scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn Sie diese benötigen.

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Der Antrag auf Bürgergeld ist der erste Schritt, um die finanzielle Unterstützung zu erhalten. Der Antrag muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Dies kann entweder persönlich, schriftlich per Post oder online erfolgen. Viele Jobcenter bieten mittlerweile die Möglichkeit, den Antrag auch online auszufüllen und einzureichen. Dies ist oft der schnellste und unkomplizierteste Weg.

Notwendige Unterlagen für den Antrag

Für den Antrag auf Bürgergeld benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Diese dienen dazu, Ihre finanzielle Situation und Ihren Bedarf nachzuweisen. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören:

  • Personalausweis oder Reisepass: Zur Identitätsfeststellung.
  • Meldebescheinigung: Als Nachweis Ihres Wohnsitzes.
  • Kontoauszüge: Der letzten drei Monate, um Ihre Einnahmen und Ausgaben nachzuweisen.
  • Mietvertrag: Als Nachweis Ihrer Wohnkosten.
  • Nachweise über Einkommen: Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder Bescheide über andere Sozialleistungen.
  • Nachweise über Vermögen: Zum Beispiel Kontoauszüge, Sparbücher oder Wertpapierdepots.
  • Krankenversicherungsnachweis: Als Nachweis Ihrer Krankenversicherung.

Es ist wichtig, dass Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung Ihres Antrags verzögern. Sollten Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, können Sie sich an das Jobcenter wenden. Die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gerne weiter.

Der Antragsprozess

Nachdem Sie den Antrag auf Bürgergeld eingereicht haben, prüft das Jobcenter Ihre Angaben und Unterlagen. Im Rahmen dieser Prüfung kann es zu einem persönlichen Gespräch kommen, in dem Ihre Situation und Ihr Bedarf genauer besprochen werden. Das Jobcenter wird auch prüfen, ob Sie Anspruch auf andere Sozialleistungen haben, die vorrangig vor dem Bürgergeld in Anspruch genommen werden müssen. Dies können beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag sein.

Die Bearbeitungsdauer des Antrags kann variieren. In der Regel dauert es jedoch einige Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird. Es ist daher ratsam, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, insbesondere wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden. Sollten Sie während der Bearbeitungszeit dringend finanzielle Hilfe benötigen, können Sie einen Vorschuss auf das Bürgergeld beantragen. Dieser wird Ihnen dann ausgezahlt, sobald Ihr Antrag bewilligt wurde.

Was passiert nach der Bewilligung?

Wenn Ihr Antrag auf Bürgergeld bewilligt wurde, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. In diesem Bescheid werden die Höhe des Bürgergeldes und der Zeitraum, für den es bewilligt wurde, festgelegt. Das Bürgergeld wird monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen. Sie sind verpflichtet, dem Jobcenter alle Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt beispielsweise für Änderungen Ihres Einkommens, Ihres Wohnsitzes oder Ihrer familiären Situation. Wenn Sie diese Mitteilungspflichten verletzen, kann dies zu einer Rückforderung von Leistungen führen.

Die Höhe des Bürgergeldes

Die Höhe des Bürgergeldes setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Der wichtigste Bestandteil ist der monatliche Regelsatz. Dieser soll den Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und persönliche Bedürfnisse decken. Die Höhe des Regelsatzes wird regelmäßig angepasst und richtet sich nach dem soziokulturellen Existenzminimum. Zum 1. Januar 2024 wurden die Regelsätze erhöht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen.

Die aktuellen Regelsätze (Stand 2024) sind:

  • Alleinstehende, Alleinerziehende: 563 Euro
  • Paare je Partner: 506 Euro
  • Kinder (0 bis 5 Jahre): 357 Euro
  • Kinder (6 bis 13 Jahre): 390 Euro
  • Kinder (14 bis 17 Jahre): 471 Euro
  • Kinder (18 bis 24 Jahre, im Haushalt der Eltern): 451 Euro

Neben dem Regelsatz werden auch die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern diese angemessen sind. Was als angemessen gilt, hängt von der jeweiligen Kommune und der Größe des Haushalts ab. Das Jobcenter prüft im Einzelfall, ob die Mietkosten angemessen sind. Sollten die Kosten unangemessen hoch sein, kann das Jobcenter Sie auffordern, Ihre Wohnkosten zu senken. Dies kann beispielsweise durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung geschehen.

Weitere Leistungen

Zusätzlich zum Regelsatz und den Kosten für Unterkunft und Heizung können Bürgergeldempfänger weitere Leistungen erhalten. Dies sind beispielsweise Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche. Diese Leistungen sollen es Kindern aus Familien mit geringem Einkommen ermöglichen, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen. Hierzu gehören beispielsweise Zuschüsse für Schulausflüge, Nachhilfeunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein.

In bestimmten Fällen können auch einmalige Leistungen gewährt werden. Dies sind beispielsweise Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung oder für die Anschaffung von Kleidung bei besonderem Bedarf. Ob Sie Anspruch auf solche Leistungen haben, wird im Einzelfall geprüft.

Bürgergeld und Arbeit

Ein wichtiges Ziel des Bürgergeldes ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Bürgergeldempfänger sind verpflichtet, aktiv an der Jobsuche teilzunehmen und die angebotenen Unterstützungsmaßnahmen des Jobcenters zu nutzen. Dies kann beispielsweise die Teilnahme an Weiterbildungen, Bewerbungstrainings oder die Vermittlung von Arbeitsstellen sein. Das Jobcenter unterstützt Sie dabei, Ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und eine passende Arbeitsstelle zu finden.

Hinzuverdienstmöglichkeiten

Es ist möglich, zum Bürgergeld etwas hinzu zu verdienen. Allerdings gibt es bestimmte Freibeträge, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Die genaue Höhe der Freibeträge hängt von Ihrem Einkommen ab. Wenn Sie ein Einkommen erzielen, das über den Freibeträgen liegt, wird dieses auf Ihr Bürgergeld angerechnet. Es ist wichtig, dass Sie dem Jobcenter alle Einkünfte unverzüglich mitteilen, damit Ihr Bürgergeld korrekt berechnet werden kann.

Sanktionen

Wenn Sie Ihren Pflichten als Bürgergeldempfänger nicht nachkommen, kann es zu Sanktionen kommen. Sanktionen bedeuten, dass Ihr Bürgergeld gekürzt wird. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie sich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, oder wenn Sie nicht an den vereinbarten Terminen im Jobcenter teilnehmen. Die Sanktionen sind gestaffelt und können bis zu einer vollständigen Streichung des Bürgergeldes führen. Es ist daher wichtig, dass Sie sich an die Regeln halten und mit dem Jobcenter zusammenarbeiten.

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Im Zusammenhang mit dem Bürgergeld gibt es viele Fragen. Hier sind einige der häufigsten Fragen und Antworten:

  • Wie lange kann ich Bürgergeld beziehen?
    • Das Bürgergeld wird in der Regel für sechs Monate bewilligt. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Sie einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Dauer des Bürgergeldbezugs ist grundsätzlich nicht begrenzt, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.
  • Was passiert mit meinem Vermögen?
    • Bevor Sie Bürgergeld erhalten können, müssen Sie in der Regel Ihr Vermögen aufbrauchen. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, die nicht angerechnet werden. Zum Vermögen zählen beispielsweise Ersparnisse, Wertpapiere oder Immobilien.
  • Was passiert mit meiner Wohnung?
    • Die Kosten für Ihre Wohnung werden im Rahmen des Bürgergeldes übernommen, sofern sie angemessen sind. Was als angemessen gilt, hängt von der jeweiligen Kommune und der Größe Ihres Haushalts ab.
  • Muss ich umziehen, wenn meine Wohnung zu teuer ist?
    • Wenn Ihre Wohnung unangemessen teuer ist, kann das Jobcenter Sie auffordern, Ihre Wohnkosten zu senken. Dies kann beispielsweise durch einen Umzug in eine günstigere Wohnung geschehen.
  • Was passiert, wenn ich krank bin?
    • Wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, müssen Sie dies dem Jobcenter unverzüglich mitteilen. Sie haben Anspruch auf Krankengeld, das von Ihrer Krankenkasse gezahlt wird.

Fazit

Das Bürgergeld ist eine wichtige soziale Leistung, die Menschen in finanziellen Notlagen unterstützt. Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus, in der Regel am Ende des Vormonats. Es ist wichtig, die genauen Auszahlungstermine zu kennen und sich rechtzeitig beim Jobcenter zu melden, wenn das Geld nicht pünktlich eingeht. Der Antrag auf Bürgergeld muss beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Die Höhe des Bürgergeldes setzt sich aus dem Regelsatz, den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie gegebenenfalls weiteren Leistungen zusammen. Das Bürgergeld soll die Integration in den Arbeitsmarkt fördern, und es gibt Hinzuverdienstmöglichkeiten. Bei Fragen und Problemen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Jobcenters sowie verschiedene Beratungsstellen zur Seite.

Dieser umfassende Leitfaden soll Ihnen alle wichtigen Informationen rund um das Bürgergeld und die Auszahlungstermine geben. Wir hoffen, dass er Ihnen hilft, sich im System zurechtzufinden und Ihre Rechte und Pflichten zu kennen.

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Valeria Schwarz

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