Arzttermin Während Der Arbeitszeit: Rechte, Pflichten & Bescheinigung

Arzttermin während der Arbeitszeit: Alles, was Sie wissen müssen

Arzttermine während der Arbeitszeit sind eine Notwendigkeit für jeden Arbeitnehmer. Doch wie verhält es sich rechtlich? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Dieser Artikel beleuchtet umfassend das Thema Arzttermin während der Arbeitszeit, erklärt die rechtlichen Grundlagen, gibt Tipps zur Organisation und beantwortet häufig gestellte Fragen. Ziel ist es, Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen und Unsicherheiten zu beseitigen, damit Sie Ihre Rechte kennen und verantwortungsbewusst handeln können.

Rechtliche Grundlagen: Was sagt das Gesetz?

Die rechtliche Grundlage für Arzttermine während der Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht verankert. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arbeitszeit für medizinische Behandlungen zu nutzen, sofern diese unaufschiebbar sind. Dies ergibt sich aus dem Schutz der Gesundheit, der als grundlegendes Menschenrecht gilt. Allerdings gibt es keine explizite gesetzliche Regelung, die detailliert festlegt, wie dies zu handhaben ist. Stattdessen beruht die Praxis auf verschiedenen Rechtsquellen, insbesondere auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und den jeweiligen Arbeitsverträgen. Die genauen Regelungen können daher je nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung variieren. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist es üblich, dass der Arbeitnehmer seinen Arzttermin in die Arbeitszeit legt und dafür freigestellt wird. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Abwesenheit ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen weiterzahlen muss. Dies gilt auch für Arztbesuche, die aufgrund einer Krankheit notwendig sind. Wichtig ist hierbei, dass der Arztbesuch tatsächlich im Zusammenhang mit einer Erkrankung steht und nicht lediglich zur Vorsorgeuntersuchung oder aus rein präventiven Gründen erfolgt. In diesen Fällen kann es sein, dass der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert oder eine andere Regelung vereinbart werden muss. Es ist also ratsam, die individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in den relevanten Betriebsvereinbarungen genau zu prüfen. Oftmals wird auch zwischen notwendigen und nicht notwendigen Arztterminen unterschieden. Notwendige Termine, die während der Arbeitszeit stattfinden müssen, sind beispielsweise Termine bei Fachärzten, die nur zu bestimmten Zeiten Sprechstunden haben oder dringende Behandlungen. Nicht notwendige Termine sind eher Vorsorgeuntersuchungen oder Routineuntersuchungen, die auch außerhalb der Arbeitszeit wahrgenommen werden könnten. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer versucht, den Termin außerhalb der Arbeitszeit zu vereinbaren. Eine offene Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist in jedem Fall essentiell, um Missverständnisse zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden. Durch gegenseitiges Verständnis und Flexibilität können beide Parteien sicherstellen, dass die Gesundheit des Arbeitnehmers gewährleistet ist und gleichzeitig die betrieblichen Abläufe nicht unnötig gestört werden. Dies trägt zu einem positiven Arbeitsklima bei und stärkt das Vertrauensverhältnis.

Die Arzttermin Bescheinigung: Was muss sie enthalten?

Die Arzttermin Bescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss, um die Abwesenheit während der Arbeitszeit zu rechtfertigen. Doch was genau muss in dieser Bescheinigung stehen, damit sie gültig ist? Grundsätzlich sollte die Bescheinigung folgende Informationen enthalten: Zunächst einmal die Personalien des Arbeitnehmers, also Name, Geburtsdatum und gegebenenfalls die Personalnummer. Darüber hinaus muss die Bescheinigung vom Arzt ausgestellt sein und den Praxisstempel sowie die Unterschrift des Arztes tragen, um die Echtheit zu gewährleisten. Der Zeitraum des Arztbesuchs muss klar angegeben werden, also das Datum und die Uhrzeit des Termins. Wichtig ist auch die Angabe, dass die Arbeitsunfähigkeit besteht oder bestanden hat. Wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, sollte dies ebenfalls vermerkt werden. In der Regel wird der Arzt in der Bescheinigung auch angeben, welche Art von Untersuchung oder Behandlung durchgeführt wurde. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber in der Regel keinen Anspruch auf detaillierte medizinische Informationen hat. Der Arzt sollte daher nur die notwendigen Informationen zur Rechtfertigung der Abwesenheit angeben. Bei Routineuntersuchungen oder Vorsorgeterminen wird oft nur die reine Anwesenheitszeit bestätigt. Bei medizinisch notwendigen Behandlungen, die über einen längeren Zeitraum andauern, kann der Arzt auch die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben. Diese Informationen sind für den Arbeitgeber relevant, um die Lohnfortzahlung zu planen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. Einige Arbeitgeber verlangen auch eine sogenannte **

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Valeria Schwarz

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